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 Infos, Fragen, Angebote & Tipps rund um Rußlandreisen, Land & Leute
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Hallo miteinander!

Wer hat sich mit den Rechtsvorschriften für ein russisches Visum auseinandergesetzt?
Ist der Zeitraum, der im Visum angegeben ist - streng genommen - ein Zeitraum, in dem DIE EINREISE stattfinden muss,
oder schliesst er die Ausreise auch in sich ein?
Bei der Ausstellung der Einladung in Russland waren selbst die Beamten des Innenministeriums (des OVIRs) nicht einig - Einer behauptete nämlich, dass das nur die Einreise betrifft; der Andere - dass dieser Zeitraum Ein- und Ausreise bedeutet.

Habt jemand Erfahrung damit?

Bei einem Schweizer Visum, zum Beispiel gilt folgendes: In dem Zeitraum, was im Visum angegeben ist, muss die Einreise stattfinden. Die Ausreise dagegen richtet sich nicht nach diesen Daten, sondern lediglich nach der Anzahl der Aufenthaltstagen. Man kann auch am vorletzten Tag einreisen und sich 90 Tage (bei einem 90-Tage-Visum) aufhalten.
Die Auskunft in einem russischen Reisebüro kann man vergessen - die sind so sehr von dem üblichen Verfahren (die Daten im Visum gelten für die Ein- und Ausreise) überzeugt und wollen von nichts anderem wissen. Selbst im russischen Konsulat (in Genf) verweist man hilfslos auf den Konsul, der aber nicht so leicht zu erreichen ist. Darum versuche ich es auch hier.
 Re: Rechtsvorschriften für russisches Visum 09.05.2006 (20:44 Uhr) gerhard
 Re: Rechtsvorschriften für russisches Visum 09.05.2006 (22:47 Uhr) Unbekannt
 Re: Rechtsvorschriften für russisches Visum 09.05.2006 (22:47 Uhr) Olita W.
 Re: Rechtsvorschriften für russisches Visum 10.05.2006 (01:45 Uhr) Eliane
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