| | Hallo Olita,
im russischen Visum ist der Gültigkeitszeitraum des Visum angebgeben, innerhalb dessen man sich in Rußland aufhalten kann. Der russische Text besagt eindeutig: "Einreise vom...", "Ausreise bis...". Darunter sind zwei Daten angegeben. Die Praxis stimmt mit dem Text überein.
Evtl. kann die Privateinladung vom OVIR einen längeren Zeitraum beinhalten, innerhalb dessen man für einen kürzeren Zeitraum ein Visum beantragen kann. Früher war es - glaube ich - so. In der Einladung sollte das jedoch genau formuliert sein.
Viel Glück! gerhard |