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 Infos, Fragen, Angebote & Tipps rund um Rußlandreisen, Land & Leute
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 Re: Rechtsvorschriften für russisches Visum 09.05.2006 (20:44 Uhr) gerhard
 Re: Rechtsvorschriften für russisches Visum 09.05.2006 (22:47 Uhr) Unbekannt
 Re: Rechtsvorschriften für russisches Visum 09.05.2006 (22:47 Uhr) Olita W.
 Re: Rechtsvorschriften für russisches Visum 10.05.2006 (01:45 Uhr) Eliane
> Also Visums und Einladungsdaten müssen NICHT
> übereinstimmen, solange die Visumsdaten innerhalb der
> Einladungsdaten liegen, ich habe das gerade nocheinmal an
> eigenen Dokumenten verifiziert. Ich hatte Einladung vom
> 01.09-30.09 und Visum galt nur ab dem 3.9. Das hat aber
> auch mit der kurzfritigen Bearbeitungszeit zu tun, da der
> Einladungsbeginn kurz nach der Visabeantragung lag.
> Ausstellungsdatum ist allerdings der 30.8. So wild ist
> das also alles gar nicht.
> Ebenso die 30 Tage regelung für Touristenvisa. Wenn man
> in sein Visumsformular 31 Tage schreibt dann gibts das
> auch. Kann ich ebenfalls durch ein Visum bestätigen. Der
> Zeitraum vom 24.07 (Einreise) bis 23.08.04 (Ausresie
> beträgt genau 31 Tage. Wer es nicht glaubt kann selber
> nachzählen. Dumme Fragen hat in Russland noch nie jemand
> gestellt.

Bei Visum zählt ein Monat immer 30 Tage.
Egal ob das Februar mit 28 oder August mit 31 Tagen ist.
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