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(01.04.2024, 01:34 Uhr)

 
 
 Infos, Fragen, Angebote & Tipps rund um Rußlandreisen, Land & Leute
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Ab dem 1.6.2007 gibt es Visaerleichterungen u.a. auch für deutsche Personen, die in Russland wohnen (z.B.Heirat). Das trifft auch für mich zu. Daraus ergeben sich zwei Fragen: Möchte ich meinen in Deutschland wohnenden Sohn einladen, muss ich trotzdem eine Einladung bei meiner zuständigen Meldebehörde beantragen? Oder genügt eine formlose Einladung von mir? Muss mein Sohn beim russischen Konsulat eine Auslandskrankenversicherung nachweisen? Zu diesen Fragen habe ich nirgends eine Antwort gefunden. Wer weiss mehr?
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