plaudern.de

Forumsharing?
Forum suchen
Forum erstellen
Impressum/Kontakt
Datenschutz
AGB
Hilfe

37 User im System
Rekord: 144
(11.09.2023, 16:48 Uhr)

 
 
 Gefahrgutforum
  Suche:
 Kennzeichnung mit Placards 19.05.2008 (15:20 Uhr) Lugi100
Hallo Forum,

wer kann mir sagen, warum Wechselbehälter hinsichtlich des Unterabschnittes 5.3.1.5 ADR nicht wie Container behandelt werden?
Oben besagter Unterabschnitt sagt aus, dass beispielsweise bei der Klasse 1, Fahrzeuge in denen Versandstücke mit Stoffen der Klasse 1 befördert werden, an beiden Längsseiten und hinten Großzettel anzubringen sind und dies auch für Wechselbehälter, ausgenommen im kombinierten Verkehr Straße/Schiene gilt. M.E. ist es aber unerheblich, ob ich einen Container habe, den ich an allen vier Seiten Kennzeichnen muss, oder aber einen Wechselbehälter. Den kann ich genau wie den Container in irgendeinem Hof abstellen, habe aber dann an der Stirnseite vorne keine Kennzeichnung.

Vielen Dank für Eure Mühe!

MfG

Guido Lunkes
Hallo Herr Lunkes,

warum Wechselbehälter nicht wie Großcontainer
behandelt ist fast eine unendliche Gefahrgutgeschichte.
Es gab vor ca. 10 Jahren die Gleichbehandlung.
Dann wurde von Seiten der Wirtschaft die Sinnhaftigkeit angezweifelt.
Es gab dann sogar eine internationale Arbeitsgruppensitzung.
Man hat sich dann auf die jetzige Regelung mit der Bemerkung im ADR geeinigt.
Ich bin da einer anderen Meinung. Wenn die Kennzeichnung mit Großzettel auf
Container erforderlich ist dann müsste sie ebenfalls auf Wechselbehältern
erforderlich sein. Es ist eher ein praktisches Problem. Wenn man sehr viele
unterschiedliche Gefahrgüter mit den dazugehörigen Gefahrzetteln in
einem Wechselbehälter hat, dann können Sie sich ja vorstellen wie schön "bunt"
der Behälter aussieht. Außerdem müssen die Zettel dann wieder herunter.
Beim Großcontainer der überwiegend im internationalen Seeverkehr zum Einsatz kommt
ist diese Vielfalt an unterschiedlichen Gefahrgütern eher selten.

Herzlichen Gruß
Jörg Holzhäuser
 Re: Kennzeichnung mit Placards 14.07.2008 (10:33 Uhr) Highway64
> Hallo Forum,
>
> wer kann mir sagen, warum Wechselbehälter hinsichtlich
> des Unterabschnittes 5.3.1.5 ADR nicht wie Container
> behandelt werden?
> Oben besagter Unterabschnitt sagt aus, dass
> beispielsweise bei der Klasse 1, Fahrzeuge in denen
> Versandstücke mit Stoffen der Klasse 1 befördert werden,
> an beiden Längsseiten und hinten Großzettel anzubringen
> sind und dies auch für Wechselbehälter, ausgenommen im
> kombinierten Verkehr Straße/Schiene gilt. M.E. ist es
> aber unerheblich, ob ich einen Container habe, den ich an
> allen vier Seiten Kennzeichnen muss, oder aber einen
> Wechselbehälter. Den kann ich genau wie den Container in
> irgendeinem Hof abstellen, habe aber dann an der
> Stirnseite vorne keine Kennzeichnung.
>
> Vielen Dank für Eure Mühe!
>
> MfG
>
> Guido Lunkes

Hallo zusammen

Zu diesem unendlichen Thema habe ich eine aktuelle Kontrolle vor ein paar Tagen auf der BAB 7 in Göttingen durchgeführt.
Die Ladung bestand aus zwei Großcontainern.Einer mit Nichtgefahrgut und der andere beladen mit VS der Kl. 6.1 und 9. Gewicht oberhalb der Freigrenznen. Komischerweise befand sich aber auf dem Container keinerlei Placards.Dem Fahrer wurde vom Verlader erklärt.Er braucht keine, da die Ladung nicht direkt zur See geht, sondern in einem Zwischenlager umgeladen wird. Im Rahmen der Kontrolle wurden dann ein Gb. der Fa. Zufall beffragt und ein Kollege der Wasserschutz.Der Gb sagt; Keine Placards erforderlich.Der Kollege der Wasserschutz; Der SV wäre Auslegungssache.!!
Also für mich war das ein ganz klarer SV,nämlich Verstoß gegen die Vorschriften des Gefahrgutrechtes.
Sieht das hier jemand anders?
Ich kontrolliere seit 22 Jahren Gefahrgutttransporte.

Gruß

Martin F.
 Re: Kennzeichnung mit Placards 14.07.2008 (13:17 Uhr) Lugi100
> > Hallo Forum,
> >
> > wer kann mir sagen, warum Wechselbehälter hinsichtlich
> > des Unterabschnittes 5.3.1.5 ADR nicht wie Container
> > behandelt werden?
> > Oben besagter Unterabschnitt sagt aus, dass
> > beispielsweise bei der Klasse 1, Fahrzeuge in denen
> > Versandstücke mit Stoffen der Klasse 1 befördert werden,
> > an beiden Längsseiten und hinten Großzettel anzubringen
> > sind und dies auch für Wechselbehälter, ausgenommen im
> > kombinierten Verkehr Straße/Schiene gilt. M.E. ist es
> > aber unerheblich, ob ich einen Container habe, den ich an
> > allen vier Seiten Kennzeichnen muss, oder aber einen
> > Wechselbehälter. Den kann ich genau wie den Container in
> > irgendeinem Hof abstellen, habe aber dann an der
> > Stirnseite vorne keine Kennzeichnung.
> >
> > Vielen Dank für Eure Mühe!
> >
> > MfG
> >
> > Guido Lunkes
>
> Hallo zusammen
>
> Zu diesem unendlichen Thema habe ich eine aktuelle
> Kontrolle vor ein paar Tagen auf der BAB 7 in Göttingen
> durchgeführt.
> Die Ladung bestand aus zwei Großcontainern.Einer mit
> Nichtgefahrgut und der andere beladen mit VS der Kl. 6.1
> und 9. Gewicht oberhalb der Freigrenznen. Komischerweise
> befand sich aber auf dem Container keinerlei Placards.Dem
> Fahrer wurde vom Verlader erklärt.Er braucht keine, da
> die Ladung nicht direkt zur See geht, sondern in einem
> Zwischenlager umgeladen wird. Im Rahmen der Kontrolle
> wurden dann ein Gb. der Fa. Zufall beffragt und ein
> Kollege der Wasserschutz.Der Gb sagt; Keine Placards
> erforderlich.Der Kollege der Wasserschutz; Der SV wäre
> Auslegungssache.!!
> Also für mich war das ein ganz klarer SV,nämlich Verstoß
> gegen die Vorschriften des Gefahrgutrechtes.
> Sieht das hier jemand anders?
> Ich kontrolliere seit 22 Jahren Gefahrgutttransporte.
>
> Gruß
>
> Martin F.

Hallo Marin F.,

ich sehe diesen Fall genau wie Sie. Es spielt hierbei keine Rolle, ob der Container nach erfolgtem Strßentransport seine weitere Reise per See fortführt. Container sind, sofern kennzeichnungspflicht nach 1.1.3.6. ADR besteht an allen vier Außenseiten mit den entsprechenden Placards zu kennzeichenen.Geschieht dies nicht, handelt es sich um einen eindeutigen Verstoß gegen die Gefahrgutvorschriften. In meinem damaligen Beitrag weiter oben, ging es primär um den Unterschied, warum Wechselbehälter nicht auch wie Container behandelt werden, sondern nur dann, wenn im kombinierten Verkehr Straße/Schine befördert wird. Diese Praxis ist für mich völlig unlogisch. Leseen Sie hierzu den Beitrag von Herrn Holzhäuser, welcher die einzige plausible Erklärung dafür sein kann.

MfG

Guido Lunkes
0 User im Forum. Kostenloses Forumhosting von plaudern.de. Dieses Forum im eigenen Design entführen. Impressum
Papier sparen durch druckoptimierte Webseiten. Wie es geht erfahren Sie unter www.baummord.de.