 |  |  |  |  |  | und nicht zu vergessen: da beim Anbieten von diesen Fotos eine Gewinnabsicht vorliegt, ist diese Tätigkeit als Gewerbe anzusehen und muss dementsprechrnd beim Finanzamt und ggf Gewerbeamt angemeldet werden. Die Einnahmen sind somit zu versteuern.
> dann müsste das halbe Internet gelöscht werden. Viele > Leute ignorieren das Urheberrecht wissentlich, aber ein > Großteil wird aus Unkenntnis des Persönlichkeitsrechts > handeln. Unwissenheit schützt vor Strafe nicht > > > Hi Kai, > > > > Der Unterschied ist einfach, dass du an der Raststätte > > etwas für dein Geld bekommst. Als Gegenleistung haben die > > Reinigungskräfte dort alles geputzt, instabdgehalten etc. > > Du hingegen bietest nur geklaute Fotos an, an denen du > > vermutlich nicht mal die Rechte zum Vertrieb hast. > > In der juristischen Einordnung ist die Beurteilung > > hiervon eigentlich auch eindeutig. > > > > Fazit: nette Idee, aber was du hier gerade machst geht > > wirklich sehr nach hinten los. > > > > LG > > Fabian |