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 Gustl Mollath: Oberlandesgericht Nürnberg verfügt die Wieder 07.08.2013 (02:48 Uhr) amo {#Aw: 1; Letzte: 07.08.2013 02:48}
Im Fall Gustl Mollath hat das Oberlandesgericht Nürnberg die Wiederaufnahme des Verfahrens und die sofortige Entlassung Mollaths aus der Psychiatrie verfügt.

Aus Wikipedia:

Gustl Ferdinand Mollath (* 7. November 1956 in Nürnberg) ist ein Angeklagter in einem Wiederaufnahmeverfahren.  Er wurde 2006 in einem Strafprozess wegen Schuldunfähigkeit freigesprochen.  Wegen der im Verfahren ,,festgestellten'' Gemeingefährlichkeit wurde er danach zwangsweise in einer psychiatrischen Einrichtung untergebracht.  Das Gericht begründete dies unter anderem mit einem ,,paranoiden Gedankensystem'', das Mollath entwickelt habe, und das sich teils in der Überzeugung äußere, seine frühere Ehefrau sei in ein komplexes System der Schwarzgeldverschiebung verwickelt.  Ein Revisionsbericht der HypoVereinsbank aus dem Jahr 2003 stützt Teile der Vorwürfe Mollaths.  In den Medien wurde der Fall seit einem Bericht in der Fernsehsendung Report Mainz am 13. November 2012 in breitem Umfang thematisiert.

Nach verschiedenen erfolglosen Bemühungen, seine Entlassung aus der Psychiatrie zu erreichen, und nach Ablehnung von Anträgen von Mollaths Verteidiger Gerhard Strate wie auch der Staatsanwaltschaft Regensburg auf eine Wiederaufnahme des Verfahrens im Juli 2013 durch das Landgericht Regensburg, ordnete am 6. August 2013 schließlich das Oberlandesgericht Nürnberg nach Beschwerden beider Seiten die Wiederaufnahme des Verfahrens und die sofortige Freilassung Mollaths an.


http://de.wikipedia.org/wiki/Gustl_Mollath#Wiederaufnahmeverfahren
[Link entfernt, weil Linkziel leider nicht mehr verfügbar]

http://de.wikipedia.org/wiki/Gustl_Mollath
[Link entfernt, weil Linkziel leider nicht mehr verfügbar]
Zuletzt geändert von amo am 07.08.2013 um 03:41 Uhr.
 Wiederaufnahmeverfahren und Freilassung 07.08.2013 (03:30 Uhr) amo

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