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Ziegler & Partner GmbH - Sprachreisen Russland
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 Orientierungslauf - Forum
 
Eigentlich frage ich mich, warum bei solchen Problemen es noch niemand wert gefunden
hat lächerliche 2 Minuten zu investieren und bei der BSO anzurufen.
Als Vorsitzender der MBO Kommission fühle ich mich zwar nicht zuständig, habe es aber
gerne gemacht, um die etwas schon aus den Fugen geratene Diskussion abzuschließen:

Nun ja, das Ergebnis liegt mir schriftlich vor und ist auch für mich etwas überraschend:

BSO:

Der Rechtsausschuß empfiehlt dem Vorstand der BSO gemäß § 12 der geltenden Statuten
folgende Richtlinien als Empfehlung zu beschließen:

Österreichischer Staatsmeister kann nur werden, wer bei einem österreichischen Bundes
Fachverband gemeldet ist, von diesem in leistungsmäßiger Hinsicht zu ÖSTM zugelassen wird,
die österreichische Staatsbürgerschaft besitzt oder unmittelbar vor der ÖSTM
mindestens 3 Jahre ununterbrochen seinen Hauptwohnsitz in Österreich hat.

Es ist eine Empfehlung an die jeweiligen Fachverbände, die Fachverbände haben allerdings
in dieser Frage trotzdem autonomes Entscheidungsrecht. Beim ÖFOL sollte also diesbezüglich
eine Regelung vorliegen.

Nach dem hier steht Staatsbürgerschaft oder...
ist es theoretisch auch möglich ohne Staatsbürgerschaft Staatsmeister zu werden, wenn es
der jeweilige Verband so geregelt hat.

Ich habe den entsprechenden Auszug ins OEFOL Sekretariat geschickt.

Bei diesem Fall ist es also entscheidend, was der OEFOL diesbezüglich geregelt hat.
Unabhängig davon denke ich schon, daß es eine Differenzierung zwischen ÖSTM und ÖMS
geben sollte.

Beste Grüße und auch ich denke, daß man hier sich mit persönlichen Emotionen etwas zurückhalten
sollte (siehe vorangehende Einträge)

Thomas W.
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Typ: Information Antwort Frage Kritik nicht ganz so ernst
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Zuletzt geändert am 14. August 2002. info@studyrussian.com