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 Forum Fachverband für integrative Lerntherapie e.V.
  Suche:

 Richtlinien 02.01.2003 (16:48 Uhr) patricianatalie
hallo,
ich habe eine einjaehrige ausbildung zur lerntherapeutin abgeschlossen. im naechsten monat moechte ich die abschlussarbeit beim fachverband einreichen, doch weiss ich nicht, nach welchen richtlinien (umfang, fallbeispiele,...) selbige verfasst werden soll.
ich hoffe, von jemandem informationen zugesandt zu bekommen.
danke,
Dort müßte man Ihnen sagen können, was Sie benötigen.
Für den Fil-Titel wird die einjährige Ausbildung nicht ausreichen. Mitglied kann (fast) jeder werden. Aus der Satzung: Mitgliedschaft (§3):

---- schnipp ----

Ordentliches Mitglied des Fachverbandes können natürliche Personen werden, die eine wissenschaftliche Grundqualifikation nachweisen können und lerntherapeutisch im psychosozialen Bereich tätig sind bzw. tätig waren (Ausnahmeregelungen werden vom Vorstand getroffen).

Außerordentliche Mitglieder können alle natürlichen Personen werden, die die Ziele des Verbandes unterstützen, insbesondere solche, die sich in ihrer Ausbildung zu integrativen Lerntherapeuten/-innen befinden. Die außerordentlichen Mitglieder haben die Rechte und Pflichten der ordentlichen Mitglieder, jedoch kein Stimm- und Wahlrecht.

Die Aufnahme in den Verband ist schriftlich bei der Geschäftsstelle zu beantragen. Über den schriftlichen Antrag af Erwerb der ordentlichen oder außerordentlichen Mitgliederschaft entscheidet der Vorstand. Er ist bei Ablehnung eines Antrages nicht verpflichtet, Gründe hierfür dem/der Antragsteller/-in bekannt zu machen.

---- schnapp ----

Weitere Informationen sind in der Satzung nachzulesen.
Meine Frau hat beim Kreisel in Hamburg eine 3-jährige Ausbildung gemacht.
Die Vorlage des Abschlußzertifikates reichte aus.
Für das Abschlußzertifikat waren, neben der Ausbildung selbst, 6 Diagnostikberichte und eine große Abschlußarbeit (Fallbeschreibung von Diagnostik über Therapie bis Abschluß) sowie eine mündliche Prüfung erforderlich.
 Ausbildung 06.01.2004 (16:51 Uhr) Marion Noelle
Hallo,
kann beim Kreisel eigentlich jeder ohne Grundhochschulstudium im psychosozialen-päd. Bereich die 3jährige Ausbildung machen?
Ich denke, dass Erzieher(innen) doch eine andere Voraussetzung mitbringen als Hochschulabsolventen.Beim Jugendamt sind meines Wissens nach nur Lerntherapeuten mit Studium anerkannt.
Im FiL können doch auch nur Akademiker ordentliche Mitglieder werden, oder irre ich mich da?
MfG
Marion
 Re: Ausbildung 09.01.2004 (21:24 Uhr) HoHeSi
Hier muss unterschieden werden zwischen der Ausbildung zur Lerntherapeutin und dem Fil-Titel.

Letzteren können nach den neuesten Richtlinien nur noch Hochschulabsolventen erlangen, wobei es hier auch noch Ausnahmen gibt.

So lange die Berufsbezeichnung Lerntherapeut/in nicht geschützt ist, kann jeder diesen Beruf ausüben, auch ohne Ausbildung!
Beim Kreisel findet vor der Ausbildung, meines Wissens, ein Beratungsgespräch statt. Näheres ist bestimmt beim Kreisel direkt zu erfahren, ggf. auch auf dessen Homepage.
Kontakte:
mailto:KreiselHH@aol.com
http://www.kreiselhh.de/

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