Hallo Forum, anbei bitte ich um eine kleine Hilfe. Wir fahren in eine Einheit (Kühlzug) Gemüse und dieses Gemüse wird mit Stickstoff (o,8 bar)ausgesetzt um dieses frisch zu halten. Der Stickstoff wird mit einem Gerät im Kühlzug selbst hergestellt.
Müssen wir diese Einheit gemäß UN 3359 Sondervorschrift 302 kennzeichnen und mit einem Beförderungspapier versehen, oder können wir hier die Freistellung in Anspruch nehmen.
Freistellung unter Unterabschnitt 1.1.3.2 Buchstabe c