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 Gefahrgutforum
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 Gasflaschen im PKW 18.07.2003 (11:19 Uhr) Schindlbeck

Hallo Forummitglieder,
darf ich als Privatmann Gasflaschen im PKW transportieren ?
(Argon, Corgon, Sauerstoff, Acetylen, Stickstoff)
Wenn ja bis zu welcher Menge
Ab wann muß ich meinen PKW kennzeichnen?

Viele Grüße aus Regensburg
Schindlbeck
 Re: Gasflaschen im PKW 18.07.2003 (14:31 Uhr) Fretter
Hallo Frau/Herr Schindlbeck

Das ADR gilt nicht für (ADR 1.1.3)
Privatpersonen,die ...einzelhandelsgerecht...für den persöhnlichen gebrauch etc. transportieren.
Wenn sie aber in Ihrem PKW 10 Butangasflaschen transportieren, könnten Sie in Argumentationsschwirigkeiten kommen. Eine Ladungssicherung ist auch ohne ADR notwendig, da man auch mit dem Privat-PKW 3. nicht gefährden darf.
Kurz und kanpp:
- Wenn Sie alle oben genannten Flaschen a 50L in Ihren wagen legen, wird Ihnen ein Beamter nicht glauben, das sie diese für den Privaten Gebrauch benötigen.
- Bis der PKW voll ist (Höchstzuladung!)
- Privat/nicht  gewerblich/Nach ADR Tab. 1.1.3.6
Gruß
Michael Fretter
 Re: Gasflaschen im PKW 20.07.2003 (11:30 Uhr) Willi Pape
Hallo Herr Schindelbeck,
zusätzlich zu den Angaben von Herrn Fretter sollten Sie beachten, dass Sie für eine ausreichende Lüftung in Ihrem PKW sorgen.
Kennzeichnen müssen Sie Ihren PKW immer dann, wenn Sie die Mengenschwelle nach Kapitel 1.1.3.6 ADR überschreiten.
Ihre Gase sind bis auf Acetylen in dar Beförderungskategorie 3 aufgelistet. Das heisst, die Mengenschwelle liegt bei 1000 kg. Acetylen ist in der Beförderungskategorie 2 und die Mengenschwelle liegt bei 333 kg.

Falls Sie den Umgang mit der Tabelle nach 1.1.3.6 nicht kennen, melden Sie sich einfach noch mal.

Mit freundlichem Gruß

Willi Pape
 Re: Gasflaschen im PKW 22.07.2003 (13:49 Uhr) glücke
Hallo Herr Pape,

die Mengenschwelle 1000, die sie für die genannten Gase angeben ist ADR-konform. Sie bezieht sich bei verdichteten Gasen jedoch nicht auf kg, sondern auf den Fassungsraum der eingesetzten Flaschen in Liter (Wasser).

beste Grüße
G.Lücke

Dies ist ein Beitrag aus dem Forum "Gefahrgutforum". Die Überschrift des Forums ist "Gefahrgutforum".
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