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 Gefahrgutforum
  Suche:

 gefahrgutschein ja oder nein 05.02.2003 (11:21 Uhr) michael
hallo

ich finde einfach keine loesung im internet fuer meine frage:

wenn ich als kurierfahrer, kleines, eigenes unternehmen,
sachen mitnehme die unter 1000 punkte nach dieser gefahrgutskala liegen, brauche ich dann einen gefahrgutschein?

wie kann ich leicht und schnell vor ort beim kunden nachvollziehen, ob ich das mitnehmen darf oder nicht
(wenn ich keinen gefarhgutschein habe)?

gibt es eine gute info seite darueber?

danke fuer eure hilfe
micha
> Hallo Michael.
Einen ADR-Schein benötigst Du generell erst ab einem zulässigen Gesamtgewicht des Fahrzeugs von mehr als 3.5t, es sei denn, Du beförderst Stoffe der Klasse 1.
Darüberhinaus ist zu beachten, dass Du bei Anwendung der Vorschriften, gem der Tabelle in Absatz 1.1.3.6.3, d.h. Du überschreitest die Marge von 1000 nicht, keinen ADR-Schein benötigst. Hierbei ist zu beachten, dass diese Befreiungsmöglichkeit nicht für alle Stoffe der Klassen 1 und 7 gilt.
Beachte auch bitte die Bestimmungen in Kapitel 1.3, denn danach hat jeder an der Beförderung gefährlicher Güter Beteiligte, eine aufgabenbezogene Unterweisung zu erhalten, die ihn in sein Aufgabenfeld einweist. Für den Fahrzeugführer solcher "Kurriertransporte" bedeutet das, dass er selbst in der Lage sein sollte, die Berechnung der Werte, analog des Abschnitts 1.1.3.6.3, selbstständig durchzuführen!

Mfg

Oliver Lezius

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