Hallo, ich habe die Aufgabe Kraftstoffpumpen mit kleinen Mengen Diesel nach ADR zu versenden. Da ich noch recht neu in diesem Geschäft bin, weiss ich im Moment nicht ,wie ich die deklarieren muss. Im ADR Handbuch finde ich direkt nichts,das einzige was noch irgendwie passt, ist die UN 3363 gefährliche Güter in Geräten. Diese ist allerdings von den Vorschriften befreit . Vielleicht kann mir einer von den "alten Hasen" sagen ,ob ich damit richtig liege? Für eine schnelle Antwort wäre ich dankbar.
Sie haben schon den richtigen Weg eingeschlagen. Da Sie aber exakt wissen, um welchen Stoff es sich handelt empfehle ich Ihnen die Freistellungsregelung nach 1.1.3.1. b) ADR zu verwenden. Hier geht es um in Maschinen oder Geräte die in innerem Aufbau gefährliche Güter enthalten. Sie müssen nur Maßnahmen treffen die ein Freiwerden des Diesels verhindern. Ich hoffe Ihnen weitergeholfen zu haben.