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| | | Sehr geehrte Experten, lt meinen Kentniesstand muß bei einem Tankfahrzeug nach dessen Entleerung der Zusatz "Leeres Tankfahrzeug, letzte Ladegut UN......" in den Papieren vermerkt werden. Jetzt hat mir ein Gefahrgutfahrer gesagt, daß dies nicht mehr zutreffen würde, weil er anhand der Lieferscheine nachweisen kann, daß das Fahrzeug leer sei. Was ist nun Richtig ?
Mfg Schindlbeck
| | | | | | Hallo Herr Schindelbeck, auch im ADR 2003 steht im Unterabschnitt 5.4.1.1.6, dass bei leeren ungereinigten Tankfahrzeugen der Eintrag im Beförderungspapier so erfolgen hat wie Sie es geschrieben haben. Mit freundlichem Gruß
Willi Pape
> Sehr geehrte Experten, > lt meinen Kentniesstand muß bei einem Tankfahrzeug nach > dessen Entleerung der Zusatz > "Leeres Tankfahrzeug, letzte Ladegut UN......" > in den Papieren vermerkt werden. > Jetzt hat mir ein Gefahrgutfahrer gesagt, daß dies nicht > mehr zutreffen würde, weil er anhand der Lieferscheine > nachweisen kann, daß das Fahrzeug leer sei. > Was ist nun Richtig ? > > Mfg > Schindlbeck | |
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