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| | | Hallo Forum
muß ein Fzg gekennzeichnet (und wenn ja, wie) werden, wenn er alte oder neue Rauchmelder mit radioak. Stoffen transportiert?
Danke
Fl
Zuletzt geändert von Willi Pape am 25.06.2003 um 21:42 Uhr. | | | | | | > Hallo Forum > > muß ein Fzg gekennzeichnet (und wenn ja, wie) werden, > wenn er alte oder neue Rauchmelder mit radioak. Stoffen > transportiert? > > Danke > > Fl Hallo Florian, ob eine Kennzeichnung erforderlich ist, muß die Prüfung nach der Gefahrgut-Einstufung anhand der Sicherheitsdatenblätter des jeweiligen Herstellers ergeben. Vermutlich wird aber eine Fahrzeugkennezeichnung nicht erforderlich werden. g.k.
| | | | | | > Hallo Forum > > muß ein Fzg gekennzeichnet (und wenn ja, wie) werden, > wenn er alte oder neue Rauchmelder mit radioak. Stoffen > transportiert? > > Danke > > Fl > Hallo Herr Florian, bei Ihren Rauchmeldern handelt es sich um einen radioaktiven Stoff in Verbrauchs- und Gebrauchsprodukten. Diese Stoffe sind gemäß Unterabschnitt 2.2.7.1.2 ADR von den Gefahrgutvorschriften ausgenommen wenn der Transport zum Endverbraucher stattfindet. Sollte dies nicht der Fall sein, handelt es sich mit Sicherheit auf Grund der minimalen Strahlung um ein "freigestelltes Versandstück". Auch hierfür ist eine Kennzeichnung des Fahrzeuges nicht erforderlich.
Mit freundlichem Gruß
Willi Pape | |
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