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 Gefahrgutforum
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 Additivanlage 06.12.2005 (19:00 Uhr) hans44
Ein Tankfahrzeug ist mit 12000 Liter Heizöl beladen.
An dem Fahrzeug ist ein Art Fass mit einer Pumpeinrichtung fest montiert .
Das Fass ist befüllt mit Kl 9, UN 3082, ca. 25 Liter . Bei dem Stoff soll es sich um Additive (offensichtlich zum Beimischen ? für das Heizöl)handeln.
Meine Frage wäre, wie ist dieses Faß bzw. diese Einrichtung gefahrgutrechtlich
zu bewerten ?.
Versandstück oder Tank ?
Kennzeichnung des Fahrzeuges ?
Belabelung ?
Muss diese Einrichtung im Zulassungschein eingetragen sein ?
oder, oder ??????
Wer hat die Lösung
Besten Dank im voraus ?

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 Re: Additivanlage 08.12.2005 (09:22 Uhr) Jörg Holzhäuser
Sehr geehrter Herr,

Falls das "Fass" ein fester Bestandteil des Tankfahrzeuges ist, muss es in der Zulassungsbescheinigung
vermerkt sein. Diese "Behältnisse" haben in der Regel keine Zulassung als Verpackung oder Tank.
Im Beförderungspapier muss ein entsprechender Eintrag erfolgen und schriftliche Weisungen sind mitzuführen.
Der Behälter sollte mindestens mit dem Gefahrzettel der Klasse 9 gekennzeichnet sein. Die Angabe der UN Nummer
wäre sinnvoll.
Weitere Hinweise finden Sie in der RSE 9-6.

Mit freundlichen Grüßen
Jörg Holzhäuser
Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft
und Weinbau
Stiftsstraße 9
D-55116 Mainz
Phone.: ++49 (0) 6131 16 22 97
Telefax:  ++49 (0) 6131 16 24 49
Telefax:  ++49 (0) 6131 16 17 22 97

E-mail: joerg.holzhaeuser@mwvlw.rlp.de

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