Sehr geehrte Damen und Herren, können Gasflaschen mit abgelaufener Prüffrist noch befördert werden (vgl. ADR 1999 Rn. 2217 (5)). Wenn ja, bitte ich um kurze Fundstellenangabe. Vielen Dank
> Sehr geehrte Damen und Herren, > können Gasflaschen mit abgelaufener Prüffrist noch > befördert werden (vgl. ADR 1999 Rn. 2217 (5)). > Wenn ja, bitte ich um kurze Fundstellenangabe. > Vielen Dank > > Werner Knoke
Hallo H.Knorke Die Druckgasverordnung sagt aus,das leere ungereinigte Leih- gebinde zum Eigentümer zurückgebracht werden dürfen auch wenn die wiederkehrende Pruffrist abgelaufen ist.Kennzeichnung lautet dann: Leere ungereinigte Verpackung dazu die Kennzeichnung von vollen geprüften Stahlflaschen