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 Gefahrgutforum
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 Klassifizierung in Klasse 9 08.04.2003 (13:49 Uhr) Fretter
Hallo Zusammen.

Ich habe da eine komplexe Fragestellung. Wenn ein Produkt aufgrund seiner Zusammensetzung nach den Zubereitungsrichtlinien in "N" eingestuft wird, wird es automatisch in Klasse 9 als Gefahrgut eingestuft. Nun ist es möglich, aufgrund von Ökotoxikologischen Untersuchungen dieses Produkt Kennzeichnungsfrei zu bekommen. Soweit, so gut. Aber .. was ist, wenn das Produkt durch seine zusammensetzung als Marine pollutant eingestuft ist. Bleibt das Produkt in Klasse 9 oder fällt es dann auch raus?? Wichtig währe mir auch die Quelle der Lösung.
Danke und Gruß
Michael
 Re: Klassifizierung in Klasse 9 09.04.2003 (08:08 Uhr) Michael Kanzen
Hallo Michael,

also ich sehe das wie folgt:
Wenn die Zubereitung als umweltgefährlich N eingestuft ist dann ist es Klasse 9.
Wenn Untersuchungen ergeben, dass die Zubereitung nicht als umweltgefährlich N eingestuft werden muss (bitte beachten ist nicht das gleiche wie Kennzeichnung),
dann fällt es nicht unter die Klasse 9.

Es hängt letztendlich von der Einstufung gem. GefStoffV bzw.
den EU-RL wie z.B. 1999/45/EG (Zubereitungen) ab.

Da gibt es aber kein Marine pollutant.
Woher kommt diese Einstufung?
Möglicherweise ist es doch das gleiche wie umweltgefährlich.
Sind eventuelle Angaben über R-Sätze vorhanden,
daran könnte man dann auch die Einstufung umweltgefährlich prüfen.

Gruß Michael
 Re: Klassifizierung in Klasse 9 29.04.2003 (15:42 Uhr) Fretter
Hallo
die Einstufung Marine polutant komt aus dem IMDG Kapitel 2.10
Gruß
Michael
 Re: Klassifizierung in Klasse 9 06.05.2003 (22:29 Uhr) Michael Kanzen
Hallo Michael,

also mit IMDG kenn ich mich jetzt nicht so aus,
jedoch bezieht es sich eben ganz speziell nur auf
den Seetransport.
Die Kriterien unter 2.10 IMDG gibt es ja nicht im ADR.

Wenn es defnitiv nicht Klasse 9 ist, dann unterliegt es
auch nicht dem ADR (ich nehme an es soll auf der Strasse befördert werden), vorausgesetzt es fällt auch in keine andere Klasse.

Ich fürchte nur, das es ein Problem geben könnte,
weil in irgendwelchen Papieren möglicherweise eine UN-Nummer steht, was letztlich dazu führt,
dass man erklären muss, warum es nun doch keine Gefahrgut ist.

Vielleicht ist es einfacher es einfach als Gefahrgut Klasse 9 zu befördern.

Vielleicht hilft dir das ja ein bißchen weiter.

Vielleicht gibt es ja hier im Forum auch Experten die mehr dazu sagen können.
(Apropos Experten: Wo ist eigentlich Herr Pape abgeblieben?)

Gruß Michael

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