Hallo zusammen !! Hier mal eine Frage an alle. Ist es erlaubt mit seinem Straßentankwagen ( UN 1203 geladen oder auch leer ) in Wohngebieten,Wohnsiedlungen , sprich vor seiner eigenen Haustür zu parken oder sogar das Teil übers Wochenende Samstag bis Montag früh usw.dort abzustellen. Gibt es Vorschriften wo jener Sachverhalt verboten ist oder ist es Sache der jeweiligen Kommune in deren Ordnungsbefugniss hier einzuschreiten oder es einfach zu billigen.Verstößt am Ende der Fahrer des Tankers gegen seine Aufsichtspflich, welche gesetzlich geregelt ist oder Transportbeförderungsrichtlinien usw. Wäre nett wenn hier jemand eine Antwort wüßte DANKE schon im vorraus jpt112 aus Stendal