Folgender Fall: Ein Heizöl-LKW bringt eine Lieferung Heizöl an ein Haus, nach Anschluß der entsprechenden Leitung befüllt der Fahrer den Haustank. Der Fahrer setzt sich in sein Führerhaus und bemerkt nicht den überlaufenden Tank aufgrund eines defekten Grenzwertgebers der den Befüllungsvorgang nicht abbrach. Als Folge kam es zu einer nicht unerheblichen Verunreinigung des Bodens.
Frage: Liegen in diesem Fall auch Verstöße gg. das ADR/GGVSE vor oder nach welcher Rechtsvorschrift richtet sich das Verhalten des Fahrers ?. Ich kann mir nicht vorstellen, dass es keine Vorschrift gibt, in der es z.B. heisst, dass der Fahrer den Beladungsvorgang gebührend zu überwachen hat etc. und dies auch entsprechend sanktioniert ist. (Straftatbestand § 324ff STGB mal ausgenommen)