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 Gefahrgutforum
  Suche:

 Welche Rechtvorschrift greift ? 05.12.2005 (18:03 Uhr) hans44
Folgender Fall:
Ein Heizöl-LKW bringt eine Lieferung Heizöl an ein Haus, nach Anschluß
der
entsprechenden Leitung befüllt der Fahrer den Haustank. Der Fahrer setzt
sich in sein Führerhaus
und bemerkt nicht den überlaufenden Tank aufgrund eines defekten
Grenzwertgebers der den Befüllungsvorgang nicht abbrach.
Als Folge kam es zu einer nicht unerheblichen Verunreinigung des Bodens.

Frage: Liegen in diesem Fall auch Verstöße gg. das ADR/GGVSE vor oder
nach welcher
Rechtsvorschrift richtet sich das Verhalten des Fahrers ?.
Ich kann mir nicht vorstellen, dass
es keine Vorschrift gibt, in der es z.B. heisst, dass der
Fahrer den Beladungsvorgang gebührend zu überwachen hat etc.
und dies auch entsprechend sanktioniert ist.
(Straftatbestand § 324ff STGB mal ausgenommen)

Besten Dank im voraus

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