EU für Permission und eRobinsonUnerbetene Werbung per E-Mail, Fax oder Telefon soll
künftig verboten sein. Darauf einigte sich der EU-Tele-
kommunikationsrat in Brüssel. Vorgeschlagen wurde
auch, in jedem Land entsprechende zentrale Robinson-
listen zu installieren und Versender zum Abgleich zu
verpflichten. In Deutschland wurden solche Listen be-
reits vor einigen Jahren aufgebaut und Anfang dieses
Jahres die zentralisierte Verwaltung dem I.D.I. Interes-
senverband Deutsches Internet e.V. in München über-
tragen.
Im Vordergrund steht der gemeinsame Wille aller Euro-
päer nach Verstärkung des Konsumentenschutzes. Be-
reits bestehende Geschäftsbeziehungen bedürfen keiner
ausdrücklichen Korrespondenzerlaubnis, solange der
Kunde oder Interessent dies nicht ausdrücklich verbietet.
Elektronische Direktwerbung mit verschleiertem oder
verheimlichtem Absender soll zukünftig grundsätzlich
verboten sein.
Bisher hat es in der EU keine einheitliche Regelung zur
Zustellung elektronischer Werbesendungen gegeben.
Das EU-Gremium einigte sich im Hinblick auf die jüng-
sten weltpolitischen Ereignisse auch darauf, den Daten-
schutz in bestimmten Fällen einzuschränken. Dies soll
immer dann gelten, wenn es "für die Sicherheit des
Staates, die Landesverteidigung, die öffentliche Sicher-
heit oder die Verhütung, Ermittlung, Feststellung und
Verfolgung von Straftaten notwendig ist". Dies schließt
auch das Recht zur Archivierung von Dokumenten für
die Strafverfolgung ein.
Bereits Mitte Dezember wird sich das Europäische Par-
lament in zweiter Lesung mit dem Thema befassen, das
eine Fülle von Maßnahmen für einen neuen EU-Rechts-
rahmen im Bereich der elektronischen Kommunikation
enthält.
Weitere Info:
http://www.europarl.de/Quelle: itnn vom 06.12.2001