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 Ju-Jutsu
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 §138StGB 02.06.2004 (14:35 Uhr) heidi
Eine Frage?
Hat sich ein Jugendgerichtshelfer eines Jugendamtes gem. §138 StGB strafbar gemacht, wenn ihm ein 15jähriger Klient von einem geplanten Tankstellenüberfall mit Freunden und einer Gaspistole erzählt und er außer dem Jungen davon abzuraten nichts tut? Der Klient berichtet von der geplanten Tat sehr detailiert und erwähnt, dass sie die Frau der Tankstelle "in Schach" halten wollen, bis diese die Kasse öffnet. Die Beute soll geteilt werden. Hätte der Gerichtshelfer mehr tun müssen? Was ist mit dem §139?
 Re: §138StGB 30.06.2004 (19:18 Uhr) Andreas

Dies ist ein Beitrag aus dem Forum "Ju-Jutsu". Die Überschrift des Forums ist "Ju-Jutsu".
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