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 Laber Rhabarber - Das Tantenforum
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Hallo,
es gibt wieder Neuigkeiten zu Online-Apotheken und wie ihr Zuzahlungen sparen könnt.
In einem älteren Beitrag hier im Forum, den ihr hier direkt einsehen könnt, hatte ich Euch ja auch schon von Internetapotheken berichtet, bei denen ihr kein Rezept mehr für die Pille braucht.

Nun gibt's eine neue Info wie Ihr Euch Zuzahlungen sparen könnt:Internetapotheke APO AG darf Euch volle Zuzahlung erlassen

Der Verbraucher hat durch die seit Beginn des Jahres gueltige Ge-
sundheitsreform manche bittere Pille schlucken muessen. So zum
Beispiel beim Gang in die Apotheke, denn fuer Medikamente muss
tiefer in die Tasche gegriffen werden. Wie bei verschreibungspflich-
tigen Medikamenten: Hier ist die Hoehe der Zuzahlung ab dem 1.1.04
nicht mehr von der Packungsgroesse, sondern vom Preis abhaengig.
Fuer verschreibungspflichtige Medikamente muss somit ein Eigenan-
teil in Hoehe von zehn Prozent des Preises, aber mindestens fuenf
und hoechstens zehn Euro uebernommen werden. Bei Praeparaten unter
fuenf Euro zahlen Patienten gleich den vollen Preis des Medika-
ments. Da kommt es den Patienten gerade recht, dass sie ihre Rezepte
nicht mehr zwingend in der Apotheke einloesen muessen, sondern
auch bequem ueber einer der zahlreichen Internetapotheken bestellen
koennen.

Als Kunde der hollaendischen Versandapotheke DocMorris kann man
so die Haelfte der sonst anfallenden Zuzahlung fuer verschreibungs-
pflichtige Medikamente sparen, denn die Netzapotheke gibt Euch einen
Rabatt in Hoehe von 50 Prozent auf die jeweils anfallende Zuzahlung.

Noch mehr profitiert man in Zukunft als Kunde der Versandapotheke
APO AG, einem Zusammenschluss von Apotheken mehrerer Laender Europas
mit Hauptsitz in den Niederlanden. So hat das Oberlandesgericht Hamm
in einem taufrischen Urteil(AZ: 4 U 74/04) entschieden, dass die
deutsche Preisbindung fuer Arzneimittel nicht grenzueberschreitend
gilt, also niederlaendische Apotheken selbst bei Rezepten Verguenst-
igungen gewaehren duerfen. Was im Klartext bedeutet, dass der nieder-
laendische Anbieter seinen deutschen Kunden die komplette Zuzahlung
in Hoehe von maximal 30 Euro pro Rezept bei Kassenrezepten erlassen
und auf Privatrezepte eine Gutschrift gewaehren darf.

Noch findet sich auf der APO-Webseite lediglich der alte Hinweis
auf die Vergabe von 3 Prozent Rabatt. Angesichts des Urteils ist
aber zu erwarten, dass Euch die APO AG in Kuerze bei Bestellungen
von rezeptpflichtigen Medikamenten die komplette Zuzahlung erlaesst
und dieses auch auf ihren Seiten propagiert.
http://www.apo.ag

Quelle: Geizkragen Gemeindebrief vom 28.09.2004

Dies ist ein Beitrag aus dem Forum "Laber Rhabarber". Die Überschrift des Forums ist "Laber Rhabarber - Das Tantenforum".
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