Änderung der amtlichen AfA-Tabelle für die allgemein verwendbaren Wirtschaftsgüter "AV"
Die Tabelle wurde zum 01. Januar 2001 wirksam. Die neuen Abschreibungszeiten gelten für alle Objekte, die nach dem 01. Januar 2001 übernommen werden, d.h. maßgeblich ist das Übernahme-Datum.
Die bisher für die AV -Tabelle zulässigen Schichtzuschläge entfallen. Mit Ausnahme von PC's wurden die Abschreibungs- zeiten verlängert.
Für branchengebundene Objekte gelten jedoch weiterhin die bisherigen Branchen-AfA-Tabellen. Diese sind von der Änderung der Tabelle "AV" nicht betroffen. Wichtig ist dies z.B. bei LKW's, bei denen für Speditionsfahrzeuge nach der Branchen-Tabelle Nr. 90 abweichende Nutzungs- dauern geregelt sind. Die Branchentabellen sollen zum 01. Januar 2002 novelliert werden.
Nachfolgend haben wir Ihnen die Änderungen für die gängigsten Wirtschaftsgüter gegenübergestellt (AfA in Jahren).
PKW: alt 5 / neu 6 LKW: alt 7 / neu 9 EDV (PC's, Notebooks): alt 4 / neu 3 EDV (Großrechner): alt 5 / neu 7 Bohrmaschinen (stationär): alt 10 / neu 16 Drehbänke: alt 10 / neu 16 Fräsmaschinen (stationär): alt 10 / neu 15 Hobelmaschinen (stationär): alt 10 / neu 16 Pressen und Stanzen: alt 10 / neu 14