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 Autobahnmautgesetz 12.05.2003 (12:55 Uhr) obiz



Autobahnmautgesetz (ABMG)
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Am am 26. Februar 2003 hat das Bundeskabinett die Einführung einer
LKW-Maut verabschiedet.

Die streckenbezogenen Mautsätze werden ab Sonntag, den 31. August 2003,
0.00 Uhr, für die Benutzung von Bundesautobahnen durch Lkw erhoben.
Diese Gebührenerhebung löst dann die derzeitige zeitbezogene Gebühren-
erhebung ( "Eurovignette") für Lkw ab 12 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht
ab.

Für Leasinggesellschaften relevant ist die gesamtschuldnerische Haftung
der Mautschuldner gemäß ABMG § 2. Als Mautschuldner gelten demnach neben
dem Nutzer auch Eigentümer oder Halter des Fahrzeuges .


Gesetzestext unter
[Link entfernt, weil Linkziel leider nicht mehr verfügbar]

Weitere Informationen, Fragen und Antworten zur Maut unter
[Link entfernt, weil Linkziel leider nicht mehr verfügbar]


Quelle: obiz / 12.05.2003

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