Am am 26. Februar 2003 hat das Bundeskabinett die Einführung einer LKW-Maut verabschiedet.
Die streckenbezogenen Mautsätze werden ab Sonntag, den 31. August 2003, 0.00 Uhr, für die Benutzung von Bundesautobahnen durch Lkw erhoben. Diese Gebührenerhebung löst dann die derzeitige zeitbezogene Gebühren- erhebung ( "Eurovignette") für Lkw ab 12 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht ab.
Für Leasinggesellschaften relevant ist die gesamtschuldnerische Haftung der Mautschuldner gemäß ABMG § 2. Als Mautschuldner gelten demnach neben dem Nutzer auch Eigentümer oder Halter des Fahrzeuges .
Gesetzestext unter [Link entfernt, weil Linkziel leider nicht mehr verfügbar]
Weitere Informationen, Fragen und Antworten zur Maut unter [Link entfernt, weil Linkziel leider nicht mehr verfügbar]