BGH-Urteil zur Rückabwicklung eines Leasingvertrages: Leasingnehmer muss sich mit der Rückgabe des Altfahrzeugs begnügen
Wer beim Abschluss eines Neuwagen-Leasingvertrages sein Altfahrzeug in Zahlung gibt, kann im Fall einer Rückab- wicklung des Vertrages den angerechneten Geldbetrag nicht zurückverlangen. Nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) muss sich der Leasingnehmer mit der Rückgabe des Altfahrzeugs zufrieden geben (AZ: VIII ZR 119/02 v. 30.10.02).
Im behandelten Rechtsstreit hatte ein Kunde bei einem Autohändler einen Camaro Z 28 Coupé bestellt. Die geforderte Mietsonderzahlung war per «Individualabrede» mit der Inzahlungnahme des Gebraucht- wagens des Leasing-Nehmers verrechnet worden.
Aufgrund eines kurz nach der Übernahme aufgetretenen Konstruk- tionsfehlers des Neuwagens hatten beide Parteien vereinbart, den Leasingvertrag rückabzuwickeln. Während das Autohaus dem Kunden dessen Altfahrzeug zurückgeben wollte, hatte dieser auf der Auszahlung der Mietsonderzahlung sowie auf der Rückerstattung der bereits geleisteten Leasingraten bestanden.
Weitere Info: [Link entfernt, weil Linkziel leider nicht mehr verfügbar] Quelle: obiz / BGH, 10.01.2003