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Leasingurteile (I)
Leasing-Urteile: Einheitliche Kündigung ========================================
Ein Finanzierungsleasingvertrag, der neben der GmbH auch von deren Geschäftsführer abgeschlossen wurde, kann immer nur einheitlich gegenüber allen Leasingnehmern gekündigt werden.
Der Gesellschafter/Geschäftsführer wird rechtlich als Verbraucher eingestuft. Folge: Auf die Wirksamkeit der Kündigung des Leasinggebers wegen Zahlungsverzugs findet das Verbraucherkreditgesetz Anwendung. Ist nach den Vorschriften dieses Gesetzes die Kündigung unwirksam, verliert der Leasinggeber den Anspruch auf die Leasingraten, wenn der Leasingnehmer die Kündigung für wirksam hält und nach Aufforderung des Leasinggebers das Leasinggut an diesen zurückgegeben hat (Bundesgerichtshof, Urteil vom 28. Juni 2000, VIII ZR 240/99 in Der Betrieb 2000, Seite 1809).
Hinweis: Sobald mehrere Personen an einem einheitlichen Kreditvertrag beteiligt sind, muss für jede Person gesondert geprüft werden, ob sie unter den Schutz des Verbraucherkredit- gesetzes fällt. Denn dieses Gesetz findet nur dann Anwendung, wenn die Person einen gewerblichen Kredit aufnimmt, der nicht für eine bereits ausgeübte unternehmerische oder freiberufliche Tätigkeit bestimmt ist. Das Schutzbedürfnis für diese Person ist auch nicht deshalb geringer, weil neben ihr weitere natürliche oder juristische Personen in gleichem Umfang für den Kredit einstehen müssen.
Leasingurteile: Mündliche Zusage ================================
Vorschnelle Zusagen können sich rächen: Sagt der Lieferant dem Leasingnehmer bei Vertragsabschluss mündlich zu, dass er den Leasinggegenstand bei Vertragsende zum kalkulierten Restwert erwerben kann, obwohl im schriftlichen Vertragstext das Gegenteil steht, verpflichtet zwar diese Zusage den Leasinggeber zu nichts.
Der Leasingnehmer kann aber Schadenersatz von ihm verlangen, weil sich der Leasinggeber das Verhalten des Lieferanten zurechnen lassen muss (Oberlandesgericht Dresden, Urteil vom 8. März 2000, 8 U 3010/99 in Der Betriebs-Berater 2000, Seite 1321). (Andrea Nasemann)
Quelle: Süddeutsche Zeitung vom 3. November 2000
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