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| | | Hallo Kollegen ich bitte um Eure Meinung. Bei einer Kontrolle in einer sehr kleinen Dorfgaststätte fand ich im Kühlschrank Hühnereier ohne die vorgeschriebene Printung. Auf meiner Nachfrage antwortete die Besitzerin der Gaststätte, dass sie selbst 50 Hühner halte und die Eier täglich frisch aus dem Stall holt, um daraus Bauernfrühstück für die Gäste herzustellen. Ich informierte sie über die aktuelle Rechtslage, die mit unverständnis quittiert wurde. Ein ähnlicher Fall wäre das Frühstücksei auf dem Bauernhof, das die Pensionsgäste einfach von den freilaufenden Hühner erwarten. Liegt hier nicht eine Differenz zwischen Gesetzeslage und Praxis vor? Wie wird dieses Problem in anderen Ämtern bei der täglichen Kotrolle gehandhabt. (Ahndung; Duldung; Ausnahmegenehmigung) | | | | | | Also ich bin nur Gast. Aber ich esse gerne Eier. Besonders die nicht ganz hart gekochten (ist verboten, ich weiß). Aber die anderen mag ich nicht (es sei denn im Salat o.ä.).
Man fragt immer, was war zuerst da, das Huhn oder das Ei?
Jetzt wird es interessanter: Was war zuerst da? Das Huhn, das Ei oder die Printung?
Sicher kam die Printung zuletzt. Sie soll ja die Frische der Eier sicher stellen. Also ich würde dulden, wenn der Betroffene die Hühner vorweisen kann. Oder anregen, daß man auch mit dem Bleistift das Datum draufschreiben kann. Oder ist der Verbrauch von "selbst gelegten Eiern" verboten? Oder müssen evtl. nur verkaufte Eier geprintet sein? Wie präzise ist da die Vorschrift?
Ist alles nicht ganz ernst gemeint und ich verstehe schon das Problem. Wenn die Bäuerin sonst ihren Laden ordentlich führt, weiß sie sicher auch, wie lange ihre Eier frisch sind. Da würde ich dann gerne essen gehen. Ich würde meine Entscheidung an den anderen Eindrücken in der Gaststätte orientieren. Verständnis für die Frau hätte ich schon, wenn sie das mit der Printung für Unsinn hält.
Man ißt ja dann hier nicht "anonyme" Eier wie aus dem Supermarkt. So, das ist meine Meinung.
Gruß Gast | | | | | | | | Unter
www.eier-deklaration.de
habe ich gefunden, daß nur Betriebe mit mehr als 350 Hennen / Legeplätzen registrierungspflichtig sind. Das trifft hier wohl nicht zu.
Gast2 | |
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