Ab dem 1. August 2004 gilt eine Preisansagepflicht für die Anwahl von (0)190- und (0)900-Rufnummern auch aus Mobilfunknetzen, teilt die Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (RegTP) mit. Bisher galt die Preisansagepflicht für diese Rufnummern lediglich aus dem Festnetz. Nach dem Telekommunikationsgesetz muss der Kunde eines Mehrwertdienstes nur zahlen, wenn er vor Beginn der Dienstleistung über den Preis informiert wurde.
Die Preisansage muss kostenlos und spätestens drei Sekunden vor Beginn der Entgeltpflichtigkeit erfolgt sein. Die Anbieter müssen auf den Beginn der Entgeltpflicht hinweisen. Aus der Ansage muss hervorgehen, ob sich der Preis auf jede angefangene Minute oder auf jede Einwahl bezieht. Zudem muss der angesagte Preis die Umsatzsteuer und sonstigen Preisbestandteile enthalten. Wenn sich der Preis während des Telefonats ändert, muss wieder eine Ansage erfolgen.
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