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(01.04.2024, 01:34 Uhr)

 
 
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Der Dialer-Anbieter "Online Ideas" hat eine einstweilige Verfügung gegen den Antiviren-Anbieter H+BEDV beantragt. Dem Dialer-Anbieter ist es ein Dorn im Auge, dass die Antiviren-Software von H+BEDV, Antivir, bei Benutzung kostenpflichtiger Einwahlsoftware nicht nur eine Warnmeldung anzeigt, sondern die Dialer auch als "gefährlich" bezeichnet.

Begründet wird der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung mit Verstößen gegen Paragraf 823 BGB (Eingriff in den eingerichteten Gewerbebetrieb), Paragraf 14 UWG (wettbewerbswidrige Anschwärzung) und Paragraf 1 UWG (sittenwidrige Handlung).


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