| | | Was in vielen Firmen gängige Praxis ist, kann Arbeitnehmer den Job kosten: Wer vom Arbeitsplatz aus trotz Verbots private E-ails verschickt, riskiert seine Stellung. Das hat das Arbeitsgericht Frankfurt/Main in einem am Montag bekannt gewordenen Urteil entschieden. Die Richter wiesen damit die Klage eines Filialleiters gegen ein Zeitarbeitsunternehmen zurück und erklärten die ordentliche Kündigung für zulässig (Az: 9 Ca 10256/03). Obwohl es eine eindeutige Anweisung der Vorgesetzten gab, hatte der Mann in 261 Fällen vom Firmencomputer aus private E- Mails verschickt. Die Richter werteten diese "exzessive Privatnutzung firmeneigener Systeme" als einen "schwerwiegenden Verstoß gegen arbeitsvertragliche Pflichten". Dieser würde sogar eine fristlose Kündigung ohne vorausgegangene Abmahnung rechtfertigen. Info: http://www.n-tv.de/5309684.htmlQuelle: http://www.tecchannel.de:8080/news/internet/16471/ | |
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