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(11.09.2023, 16:48 Uhr)

 
 
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Seit gestern können Nutzer sich gegen unverlangte Werbemails zur Wehr setzen - zumindest theoretisch: Das in Kraft getretene Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) führt auch unverlangte Email-Werbung als unzumutbare Belästigung auf. Der Haken dabei ist, dass Nutzer nur über den Umweg Verbraucherzentrale oder über andere klagefähige Verbände klagen können.

Denn die deutsche Opt-In-Regelung im UWG macht ohne bessere Sanktionsmöglichkeiten noch wenig Sinn. Die Verbraucherzentralen fordern daher schon seit längerem, dass der Spam-Versand wenigstens als Ordnungswidrigkeit bestraft und mit einem entsprechenden Bußgeld belegt werden kann. Außerdem fehlt es an einer zentralen Sammel- oder Beschwerdestelle.

Es ist noch nicht absehbar, wie viele Beschwerden tatsächlich bei den Verbraucherschutzzentralen und anderen Institutionen landen. In Ländern mit zentralen Beschwerdestellen geht diese Zahl schnell in die Hunderttausende. Allerdings gibt es schon jetzt eine gewisse Resignation darüber, dass die Verfolgung von Spammern außerhalb Europas bereits an formalen Dingen scheitert.

Info: http://www.vzbv.de
Quelle: [Link entfernt, weil Linkziel leider nicht mehr verfügbar]


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