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| | | Die Regulierungsbehörde (RegTP) hat gegenüber Voice-over-IP-Betreibern angeordnet, die ortsgebundene Vergabe von Festnetzrufnummern sicherzustellen: Rufnummern dürfen nur noch an Kunden innerhalb der jeweiligen Ortsnetze vergeben werden. Die Regulierungsbehörde will offenbar sicherstellen, dass die VoIP-Anbieter keine Fakten schaffen, die diese Bindung von Anschlüssen an einen bestimmten Ort unterlaufen könnten. Als einen weiteren Grund für diese Anordnung gibt die RegTP die Nummernknappheit in einigen Ortsnetzen an. Theoretisch stehen in jedem Ortsnetz mindestens 100.000, meist jedoch eine Million und mehr Nummern zur Verfügung, diese sind zu einem großen Teil jedoch durch historisch vergebene kürzere Ruf- und Servicenummern blockiert und an verschiedene Telefongesellschaften vergeben. Die Rufnummern für Internet-Telefonie werden aber nur in wenigen Ortsnetzen vergeben, meist in den größten Städten. Info: http://www.regtp.de/aktuelles/pm/03044/index.htmlQuelle: [Link entfernt, weil Linkziel leider nicht mehr verfügbar] | |
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