| | | Vor dem Hamburger Landgericht hat es eine der ersten wichtigen Entscheidungen zu den Anfang März erschienenen Umlautdomains gegeben: Die HSID Verlagsgesellschaft darf ihren Online-Preisvergleich guenstiger.de ab sofort auch unter der Internet-Adresse www.günstiger.de anbieten. In der bereits im Juni erfolgten mündlichen Verhandlung sahen die Richter es als erwiesen an, dass zwischen "guenstiger.de" und "günstiger.de" Verwechslungsgefahr im Sinne des Markenrechts vorliege. Sie legten dem beklagten Domaininhaber, der zugleich auch Mitarbeiter eines DENIC-Providers ist, daher nahe, die Domain an die Betreiber von "guenstiger.de" abzutreten und sämtliche übrigen Streitfragen im Vergleichswege mit zu erledigen. Info: http://fhh.hamburg.de/stadt/Aktuell/justiz/gerichte/landgerichtQuelle: [Link entfernt, weil Linkziel leider nicht mehr verfügbar] | |
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