Justizministerin Brigitte Zypries will mit dem so genannten Zweiten Korb der Urheberrechtsrechtsreform vor allem einen Ausweg aus den ewigen Streitereien um Vergütungsabgaben weisen. Hier soll im Urheberrecht künftig ein neues Verfahren greifen. Zum einen wird nach den Plänen des Justizministeriums die Vorgabe lauten: "Ein Gerät wird belastet, wenn es tatsächlich im nennenswerten Umfang zur Vervielfältigung genutzt wird." Da diese Formulierung aber nur einen sehr dehnbaren Rahmen festlegt, sollen Gerätehersteller und die Vertreter der Urheber konkrete Regelungen in einem Schlichtungsverfahren finden.
An der Grundstruktur des deutschen Urheberrechts mit dem Pauschalsystem werde nicht gerührt. Die beiden Ansätze - Pauschalabgaben auf der einen, individuelle Lizenzierung und Abrechnung per Digital Rights Management auf der anderen Seite - sollen als zwei miteinander kommunizierende Röhren nebeneinander stehen. Ausgeschlossen werde gesetzlich nur, dass Verwerter und Urheber zwei Mal kassieren.
Von Tauschbörsen-Anbietern sollen künftig "offensichtlich widerrechtlich zum Download angebotene Werke" nicht mehr kopiert werden dürfen. Bei der Ermittlung gegen Filesharing-Liebhaber wird dagegen entgegen anders lautender Ankündigungen aus dem Justizministerium alles beim alten bleiben. Die von der Musik- und Filmindustrie geforderten eigenen Auskunftsansprüche gegenüber Internet-Providern sind damit zunächst vom Tisch.
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