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 Newsletter Abmahnungen - Der Widerstand
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 Auszug aus dem Bericht in <e>market 05.07.2001 (18:15 Uhr) Ewald Baumann
Auszug aus <e>market Woche 27-28:

... obwohl Felsenmann in der Sache Recht hat, könnte es seinem Verein von Fall zu Fall deswegen an der Klagebefugnis fehlen, weil keine "wesentlichen" Verbraucherbelange berührt seien. Etwa dann, wenn lediglich zwecks Personalisierung des Newsletters Name und Vorname abgefragt würden.

... Zwar behauptet Felsmann, bislang nur ein gutes Dutzend Abmahnungen veranlasst zu haben...

... Der Jurist Felsmann beteuert, dass es zwischen Webrobin und der Kanzlei "Klinkert & Kollegen" keine personelle Verquickung gebe.

... Felsmann: Wir haben schon vor zwei Monaten Pressemitteilungen rausgeschickt, die ungehört verhallt sind. Auch haben wir einzelne Diensteanbieter vorab telefonisch angesprochen. Doch leider stießen wir damit nur auf Uneinsichtigkeit und Aggression. Es gab sogar Bombendrohung.

... Felsmann: Mindestens die Hälfte aller Newsletter sind rechtswidrig. Unser Ziel ist es, die Unternehmen zu sensibilisieren.

weiterer Online-Bericht in <e>market: http://www.emar.de/index.php3?content=content/news/archiv/detail&id=2189

p.s. Ich gebe jetzt lieber keinen Kommentar dazu ab.

Dies ist ein Beitrag aus dem Forum "Newsletter Abmahnungen". Die Überschrift des Forums ist "Newsletter Abmahnungen - Der Widerstand".
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