plaudern.de

Forumsharing?
Forum suchen
Forum erstellen
Impressum/Kontakt
Datenschutz
AGB
Hilfe

14 User im System
Rekord: 483
(01.04.2024, 01:34 Uhr)

 
 
 Newsletter Abmahnungen - Der Widerstand
  Suche:

 Erklärung von GSDI sowie Lücke im Gesetz TDDSG 10.07.2001 (22:30 Uhr) christoph71
Als Betroffener ist mir ein Detail in der Erklärung vom GSDI an AdvoGraf (vielen Dank an dieser Stelle an die Redaktion) aufgefallen:


"a) dass der GSDI e.V. in jedem Einzelfall auf die durch die Rechtsanwälte Klinkert & Kollegen geltend gemachten Anwaltskosten als Ersatz für die Auslagen einer Geschäftsführung ohne Auftrag verzichtet; im Gegenzug verzichtet der Website-Betreiber
auf die Geltendmachung von Ansprüchen gleich aus welchem Rechtsgrund gegen den GSDI e.V."

Ist doch logisch: Wenn die Sache mit der Abmahnung in die Hose geht (wie es wohl aussieht, hähä), müssten die die Anwaltskosten von den abgemahnten übernehmen. Das wären dann auch mindestens 300.000 DM.

Im Gegensatz zu FvG mit Markenrecht hat GDSI mit seiner Abmahnung absolutes Neuland betreten. GDSDI kann sich auf keinen Präzedenzfall berufen. Bei so einer Abmahnung können sehr viele Fehler gemacht werden, wie AdvoGraf und viele andere herausgefunden haben.

Üblicherweise hat man einen gut vergleichbaren Präzedenzfall, oder man ficht die Sache erst einmal selber durch. Aber hätte GDSDI erst einmal wenige Abgemahnt, wäre die Sache ja rum gewesen.

Mein Rat: Ich werde zwar erklären, daß ich zwar dem freundlichen Hinweis folge, aber selber garnicht unter das Gesetz falle, da ich ein Meinungsbildender Dienst bin und damit vom Gesetz ausgenommen:

http://www.datenschutz-bayern.de/recht/iukdg.htm

"Artikel 1 Gesetz über die Nutzung von Telediensten (Teledienstegesetz - TDG)
§2 Geltungsbereich

(2) Teledienste im Sinne des Absatzes 1 sind insbesondere

   1.Angebote im Bereich der Individualkommunikation (zum Beispiel Telebanking, Datenaustausch),
   2.Angebote zur Information oder Kommunikation, soweit nicht die redaktionelle Gestaltung zur Meinungsbildung für die Allgemeinheit im Vordergrund steht (Datendienste, zum Beispiel Verkehrs-, Wetter-, Umwelt- und Börsendaten, Verbreitung von Informationen über Waren und Dienstleistungsangebote),


(4) Dieses Gesetz gilt nicht für

3.inhaltliche Angebote bei Verteildiensten und Abrufdiensten, soweit die redaktionelle Gestaltung zur Meinungsbildung für die Allgemeinheit im Vordergrund steht, nach § 2 des Mediendienste-Staatsvertrages in der Fassung vom 20. Januar bis 7. Februar 1997."



Offensichtlich hat man das wohl bei GDSI schnell überlesen...tststs... ich sollte doch meinen Anwalt mit einer Kostennote antworten lassen. Hab aber leider keinen Zeit für so nen Müll.

Zumindest werde ich Strafanzeige wegen Verdacht des Betruges etc. stellen. da GDSI offensichtlich Schindluder betreibt.

Glaubt eigentlich irgendjemand hier daran, daß die Kanzlei Klinkert & Kollegen wirklich für jede Abmahnung nun von GDSI Geld erhält, wenn diese nun alles zurückzieht?

Nur am Rande: Einen Anwalt, der öffentlich (auch noch in RTL-Explosiv!) zur Schau stellt, wie er einen Prozess um Parkscheiben und 10 DM Strafe führt halte ich eh nicht für besonders seriös!


Grüsse
Christoph

Dies ist ein Beitrag aus dem Forum "Newsletter Abmahnungen". Die Überschrift des Forums ist "Newsletter Abmahnungen - Der Widerstand".
Komplette Diskussion aufklappen | Inhaltsverzeichnis Forum Newsletter Abmahnungen | Forenübersicht | plaudern.de-Homepage

Kostenloses Forumhosting von plaudern.de. Dieses Forum im eigenen Design entführen. Impressum



Papier sparen durch druckoptimierte Webseiten. Wie es geht erfahren Sie unter www.baummord.de.