| |
| hallo,
kann man da schon irgendwas genaueres erfahren? Ich hatte es zwar beobachtet in den Logdateien und hier angeschnitten, aber was damit gemacht wird, würde mich schon interessieren.
Muss ich denn jetzt sagen: zum Glück sind meine Projekte demonstrieren, also nicht online, oder muß ich sagen, schade, daß sie online sind? ;-)
Soviel kann ich schon mal sagen, in Juramail.de habe ich mal aufgeschnappt, daß es kein Gesetz gibt, in dem wortwörtlich das führen eines Impressums verlangt würde.
Viele Grüße
netzrose
|
| | |
| | Frag doch mal bei [Link entfernt, weil Linkziel leider nicht mehr verfügbar] nach. Jochen Diebel (Vorstand) kennt sich mit sowas recht gut aus.
Viele Grüße Horst |
| | | |
| | | > Frag doch mal bei http://www.idi.de nach. Jochen Diebel > (Vorstand) kennt sich mit sowas recht gut aus. Hallo,
doch § 6 Teledienstegesetz verlangt die Anbieterkennzeichnung, wird im Herbst novelliert und verlangt dann noch verlangt dann für Firmen teilweise weitergehende Angaben als nach HGB und GewO. Kann im Gesetzentwurf EGG nachgelesen werden.
Viele Grüße Rudolf
|
| | |
| | > kann man da schon irgendwas genaueres erfahren? > Ich hatte es zwar beobachtet in den Logdateien und hier > angeschnitten, aber was damit gemacht wird, würde mich > schon interessieren.
In meinen Logfiles ist nichts zu sehen. Vielleicht übersehe ich aber auch nur etwas. Kannst Du etwas genauer die Einträge beschreiben.
Viele Grüße Horst |
| | | |
| | | > In meinen Logfiles ist nichts zu sehen. Vielleicht > übersehe ich aber auch nur etwas. Kannst Du etwas genauer > die Einträge beschreiben.
Sorry - da habe ich mich nicht ganz korrekt ausgedrückt. Die Logfils sehe ich mir nie an, nur die Errorlogfils, wenn ich was neues teste.
Ich meinte die Statistiken.
Die Seiten die als Eingangsseite gelistet werden, also zu denen man schnurstracks surft, sind bei mir jetzt viel öfter die Newsletter-Abo-Seiten, Impressum und Nutzungsbedingungen.
netzrose |
| | | | |
| | | | Hi,
zwar muss man die Adresse des verantwortlichen Angeben, aber nicht im Klartext und man muss es auch nicht Impressum nennen.
Das heißt ein nettes Bild mit dem Text tut's genauso. Gesetz erfüllt und Massenabmahner scheuen die Mühe die Adresse ausfindig zu machen.
Gruss Silke Schümann |
| | | | | |
| | | | | Das Gesetz besagt (TDG):
§ 6 Anbieterkennzeichnung Diensteanbieter haben für ihre geschäftsmäßigen Angebote anzugeben: 1. Namen und Anschrift sowie 2. bei Personenvereinigungen und -gruppen auch Namen und Anschrift des Vertretungsberechtigten.
mfg Jochen Diebel
|
|