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(11.09.2023, 16:48 Uhr)

 
 
 Newsletter Abmahnungen - Der Widerstand
  Suche:

 der erste Erfolg 06.07.2001 (16:19 Uhr) hg
 Re: der erste Erfolg 06.07.2001 (16:47 Uhr) Dr. Igwecks
 wird derzeit alles geprüft 06.07.2001 (16:57 Uhr) hg
 Re: der erste Erfolg 06.07.2001 (17:40 Uhr) tempuscreativ
 Re: der erste Erfolg 06.07.2001 (19:25 Uhr) rudolf
> > Dr. Thilo G. Igwecks
> Kanzlei Niebaum, Kohler, Punge, Söder / Dortmund
>
> Habe auch eine entsprechende Abmahnung bekommen. Sind
> eigentlich schon einstweilige Verfügungen im Raum? Rate
> an, die Unterlassungs-, und Verpflichtungserklärung vom
> Mandanten unterschreiben zu lassen, allerdings den
> Kostenpunkt zu streichen. Sollen die doch aktiv Ihre
> Kosten einklagen. Viel Spaß.

Es bestehen erhebliche Zweifel an dem Verein trotz Eintragung,
es sollte die Reaktion auf das Schreiben des DSW (Deutscher
Schutzverband gegen Wirtschaftskriminalität, BAd Homburg)
abgewartet werden. Die Unterlassungserklärung ist ein Vertrag,
Verjährungsfrist 30 Jahre, also Vorsicht bei Unterschrift. Wenn
überhaupt, sollte eine Unterlassungserklärung nach "Neuem
Hamburger Brauch" nur abgegeben werden, noch besser wäre
trotz Kostenrisiko ein Verfügungsverfahren mit Akzeptanz der
eventuell erlassenen Verfügung (kostet allerdings Geld).

Bei den hier geforderten Anwaltsgebühren halte ich einen
Missbrauch gem. § 13 Abs. 5 UWG durchaus für möglich, da
solche Vereine generell nur einen Pauschalbetrag für eine
Abmahnung fordern dürfen (100,- bis 300,- DM). Zu hohe
Gebührenforderungen sind ein Indiz für Missbrauch!
eine

Dies ist ein Beitrag aus dem Forum "Newsletter Abmahnungen". Die Überschrift des Forums ist "Newsletter Abmahnungen - Der Widerstand".
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