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 Newsletter Abmahnungen - Der Widerstand
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 Erklärung von GSDI sowie Lücke im Gesetz TDDSG 10.07.2001 (22:30 Uhr) christoph71
Hallo Christoph,

> Mein Rat: Ich werde zwar erklären, daß ich zwar dem
> freundlichen Hinweis folge, aber selber garnicht unter
> das Gesetz falle, da ich ein Meinungsbildender Dienst bin
> und damit vom Gesetz ausgenommen:

So simpel? Mensch - daas wäre es! Aber ich kann mir vorstellen, daß das ein absolut veralteter Gesetzestext ist. Oder sollte das wirklich so vielen kompetenten Leuten entgangen sein?

Viele Grüße

netzrose

Dies ist ein Beitrag aus dem Forum "Newsletter Abmahnungen". Die Überschrift des Forums ist "Newsletter Abmahnungen - Der Widerstand".
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