Newsletter Abmahnungen - Der Widerstand |
| | | | | | | Soweit, so gut, das ist sicher richtig.
Einen Tipp der auf der Seite zitierten Anwälte empfinde ich allerdings aus juristischer Sicht als vollkommener Overkill und "kostenschindend":
"3). Die von der GSDI Abgemahnten sollten bei den zuständigen Gerichten sogenannte Schutzschriften hinterlegen, die im Falle, daß die GSDI ihre Abmahnungsbefugnis erhält, im Vorfeld eines gerichtlichen Verfahrens von Bedeutung sind, da die GSDI - die jetzigen Abmahnungen betreffend - jedenfalls keine Befugnis hat."
Das hat schon daher keinen Sinn, da die GDSI ggf. überall in Deutschland eine Verfügung beantragen könnte, nicht nur in Braunschweig (zuständig für Hannover). Darüber hinaus werden die das aber bis zur Klärung der Rechtslage durch das Bundesamt tunlichst vermeiden, alles andere wäre juristischer "Selbstmord" und eine PR-Katastrophe.
Ansonsten: Weiter so! ;-)
Gruss, "Hellvis | | | | | | | | | | | | | | | | |
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