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 Newsletter Abmahnungen - Der Widerstand
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 Re: Wir auch, aber mit einem Unterschied 04.07.2001 (15:16 Uhr) do
Hallo Horst,

Rund 1.200 DM potentielles Minus in der Kasse, sind weiß Gott kein Scherz. Insbesondere, da diese Kosten in der Regel nur mit einem Rechtsstreit abzuwehren sind.

Da meine Seiten, derzeit inaktiv sind und ich ansonsten nur relativ unbedenkliche Seiten habe kann ich hier nur als mittelbar Betroffen meinen Kommentar äussern. Allerdings habe ich hier im Forum bereits von meiner aktivität berichtet.

> Langsam finde ich es nur noch lustig.
>
> Mal was anderes: kann man nicht bei einer offensichtlich
> falschen Abmahnung Gegenmassnamen ergreifen? Immerhin
> unterstellen die uns, Datenschutzrichtlinien nicht
> einzuhalten.

Ob eine Abmahnung rechtens ist oder nicht entscheidet letzten Endes nur ein Gericht und im Zweifelsfalle ist das ein OLG oder gar der Bundesverfassungsrichter und diese Entscheidungen sind aber Mal so richtig teuer. Daher muss hier im Rahmen der Wahrung des Rufes des Berufstandes Rechtsanwalt die Stellungnahme der Anwaltskammer angehört werden und da die Anwaltskammer sich mit Sicherheit auch von der öffentlichen Meinung  beeinflusst sieht, ist es nicht ungeschickt seinen Unmut über Abmahnungen in dieser Form sachlich Luft zu machen.

> Als Softwareunternehmen im Datenbankbereich gehen wir mit
> sensiblen Daten unserer Kunden um. Das betrifft teilweise
> sogar Patientendaten und gesonderte
> Geheiimhaltungserklärungen. Ich sehe es daher als
> ziemliche rufschädigung, wenn uns jemand eine Verletzung
> des Datenschutzes vorwirft.

Verbraucherschutz ist das, was der Verein hier macht nicht nach meinem Empfinden und diesen Zweifel und meinen Unmut über die Vorgehensweise habe ich bei Dr. Eich vom Bundesverwaltungsamtes gelassen, der Leiter der Zuständigen Stelle für die Zulassung solcher Vereine. Die Wahrung des Verbraucherschutzes kann nicht heißen erstmal Jung- und Kleinunternehmer in finanzielle Schwierigkeiten bringen. Das ist nicht Sinn und Zweck solcher Einrichtungen. Auch eine solche Einrichtung muss hier die Verhältmässigkeit der Mittel beachten und für mein dafürhalten ist dies nicht geschehen.

Ich denke diese Abmahnungen können abgeschmettert werden und vielleicht ist dies eine Gelegenheit die Abmahnpraktiken ein für alle Mal abzuschaffen. Ganz gleich was es ist und worum es sich handelt - für mein Empfinden bedarf es steht einer Unterlassungsaufforderung vor einer kostenpflichtigen Kostennote durch einen Anwalt. Bei Abmahnungen handelt es sich immer um Zivilrechtliche Verstösse und sind i.R. ohne grosses Aufhebens aus der Welt zu schaffen. Notorische aktenkundige widerholt Rechtsbrüchige Unternehmen können gerne nach wie vor teuer gemaßregelt werden. Aber justament Mal so G'schwind - Neeeeeeeeh das ist wider meines gesunden Rechtsempfindens.

Gruss Silke
tempuscreativ aus Dr.Web
 Re: Wir auch, aber mit einem Unterschied 05.07.2001 (09:36 Uhr) Michael Boettcher

Dies ist ein Beitrag aus dem Forum "Newsletter Abmahnungen". Die Überschrift des Forums ist "Newsletter Abmahnungen - Der Widerstand".
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