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(01.04.2024, 01:34 Uhr)

 
 
 Newsletter Abmahnungen - Der Widerstand
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Durch die Abmanhwelle werden sich sicherlich viele fragen, wie eine Webseite gestaltet sein muss, damit sie nicht gegen geltende Gesetze verstößt.

Wir haben auf unserer Webseite mehrere Formulare.

1. Kontaktformular
Meines Erachtens wird mit einem Kontaktformular kein Teledienst erbracht. Und wenn ich RA Ströhmer [Link entfernt, weil Linkziel leider nicht mehr verfügbar] richtig verstanden habe, dann ist es erlaubt die Kontaktaufnahme von vielen Faktoren abhängig zu machen, auch der Weitergabe und der Verkauf der Adresse, wenn darauf hingewiesen wird.

Siehe auch:
[Link entfernt, weil Linkziel leider nicht mehr verfügbar]

2. Supportformular
Dort erst recht, weil ich wissen muss mit wem ich es zu tun habe, bevor ich Support leiste, weil Support ja u.U. kostenpflichtig ist.

3. Newsletterformulare sollten klar sein.
Angabe der eMail-Adresse reicht, bei Abfrage des Namens muss ein Hinweis auf die Möglichkeit der Anonymisierung erfolgen.

4. Registrierungsformulare
Darf dort ein Kästchen mit dem Newsletterabo sein (hier in unserem Fall abgemahnt)? Wir haben uns mit dem Hinweis jetzt beholfen, dass der Newsletter auch anonym bezogen werden kann und einen Link auf die entsprechende Seite angebracht.

Beispiel:
[Link entfernt, weil Linkziel leider nicht mehr verfügbar]

Allerdings muss bei Registrierungsformularen auch wieder laut Gesetz danach unterschieden werden, ob der angebotene Teledienst dahinter in zumutbarer Weise anonym betrieben werden kann. Wer z.B. einen Chat betreibt, der muss diesen ggfs. auch für anonyme Benutzung einrichten. Sogar bei kostenpflichtigen Angeboten muss, soweit technisch möglich, eine anonymisierte Abrechnung möglich sein. Hingestellt bleibt die Frage, wie ich von A.N.Onym mein Geld einklage, wenn der nicht zahlt.

Ich empfehle jedem dringend das Studium folgender zwei Gesetze: TDG und TDDSG.

[Link entfernt, weil Linkziel leider nicht mehr verfügbar]


5. Angabe von Preisen
Ein weiterer Punkt, der mich gerade brennend interessiert. Was mache ich mit Preislisten. Wir beliefern ausschließlich
Firmenkunden. Aber unsere Preislisten sind öffentlich zugänglich! Muss ich jetzt zwei getrennte Preislisten erstellen und die Preisliste für Händler vor Privatpersonen verbergen (z.B. durch eine Passwortabfrage. Passworte bekommen nur gerwerbliche Kunden, wovon ich mich durch Übermittlung eines Handelsregisterauszugs oder einer Gewerbeanmeldung überzeugt habe)? Oder kann ich zwei Spalten erstellen, einen Preis mit und einen Preis ohne MwSt.? Sowie die Versandkosten einmal mit und einmal ohne MwSt.?

Wer Quellen und Sachverhalte kennt, würde uns allen sicherlich einen großen Gefallen leisten, wenn er sie hier niederschreibt.

Vieles ist bei http://www.netlaw.de zu finden. Bevor irgendjemand fragt: Das ist weder mein Anwalt, noch habe ich mit dieser Kanzlei etwas zu tun. Der Mann scheint nur nicht inkompetent zu sein.

Überflüssig bleibt zu erwähnen, dass ich eine solche Veröffentlichung von einem eingetragenen Verein namens GSDI erwarten würde.

Oliver

Dies ist ein Beitrag aus dem Forum "Newsletter Abmahnungen". Die Überschrift des Forums ist "Newsletter Abmahnungen - Der Widerstand".
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