| | | | > Mir fallen dazu erst einmal Firmen ein, wie DATEV, oder > Rechenzentren, die von Gruppen von Banken in deren > Auftrag betrieben werden, wozu meist eigene Unterfirmen > gegründet werden, wie beispielweise von > genossenschaftlichen Banken oder den Sparkassen mit den > LZBs, mir fallen gerade keine Namen dazu ein, obwohl mir > schon einige davon im Laufe meines Lebens ,,über den Weg > gelaufen'' sind. Vielleicht ist ,,Konsortium'' dafür > auch der falsche Begriff. Im Prinzip richtig. Wenn Du eine Internetseite betreibst, liegt die in der Regel bei einem Hoster. Das ist dann eine Auftragsverarbeitung. Weil der Zugriff über das Internet mit IP-Adresse erfolgt und das ein personenbezogenes Datum ist.
Da Steuerberater einen besonderen Status als Geheimnisträger haben, weiß ich nicht, wie es sich da verhält. Zumindest wäre mein Steuerberater auch ein solcher Auftragsverarbeiter, aber eben wegen seines besonderen Status brauche ich keinen Auftragsverarbeitungsvertrag mit ihm.
Disclaimer: Ich bin immer noch kein Anwalt.
Grüße Horst
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