| | > Hallo, wir haben einen Spender aus Holland. Laut seiner > Aussage kann das Deutsche Jugendamt ihm nichts und er hat > auch keinerlei Rechte oder Pflichten. Ist es wahr, daß es > in Holland ein unterschied ist ob man Spender ist? Er > sagte auch, wenn das Kind in Holland gezeugt wird, wird > das Holländische Gesetz in Kraft treten. Wer kann uns > dazu Informationen geben? > > Danke im vorraus Hallo, da täuscht er sich: Wenn Ihr Deutsche seid, ist Euer Kind automatisch auch deutsch, egal wo der Erzeuger wohnt und die Schwangerschaft und Geburt stattgefunden haben. Und auf die Ansprüche des Kindes gegen seinen Erzeuger, die das Jugendamt für das Kind wahrnehmen kann, ist mithin deutsches Recht anwendbar. Etwas anderes würde gelten, wenn Ihr beispielsweise Französinnen oder Amerikanerinnen wärt, dort gilt ein anderes Staatsbürgerrecht. Der Trick funktioniert also nicht. Früher hatte er sich trösten können, daß in Holland aus dem deutschen Unterhaltstitel vieleicht nicht vollstreckt worden wäre, aber das ist mit dem europäischen Zwangsvolstreckungsübereinkommen auch anders geworden. Es macht in soweit also keinen UNterschied, aus welchem Land der EU der Erzeuger kommt. |