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 Tierschutz und Naturschutz
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Habe soeben den Gesetzesentwurf (Stand 17.09.02) der SPD-Fraktion im Nieders. Landtag für das "Niedersächsische Gesetz über die Vorsorge vor von Hunden ausgehenden Gefahren (NHundG)" erhalten.

Leider sind alle Beratungen und Gespräche weitgehend fruchtlos geblieben. Habe mir die 10 Seiten Gesetzestext + 16 Seiten Begründung zwar noch nicht im Detail durchgelesen aber soviel steht fest:

1. Der Kardinalfehler Rasseliste soll erhalten bleiben, das Halten von American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Bullterrier sowie des Typ Pit Bull Terrier oder Kreuzungen aus einer dieser Rassen bedarf der behördlichen Erlaubnis.

2. Für die genannten Rassen ist ein Wesenstest erforderlich, die Halter müssen Zuverlässigkeit und Sachkunde nachweisen.

3. Wird der Wesenstest nicht bestanden und besteht keine Aussicht das der Hund die Fähigkeit zu sozialverträglichem Verhalten noch erwirbt ist die Tötung des Hundes anzuordnen.

4. Lediglich die Kat.2 entfällt, ansonsten bleibt alles beim alten.

Nun, das ist derzeitiger Stand des Gesetzentwurfes. Das muss erst noch vom Parlament verabschiedet werden. Hier werden wir noch versuchen durch Aufklärung und sachliche Information das Schlimmste zu verhindern; unsere letzte Chance.

Dies ist ein Beitrag aus dem Forum "Tierschutz und Naturschutz". Die Überschrift des Forums ist "Tierschutz und Naturschutz".
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