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 Tierschutz und Naturschutz
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Deutschland verstößt gegen EU-Umweltrecht
aus Netzeitung, [Link entfernt, weil Linkziel leider nicht mehr verfügbar] 11. Sep 16:36


Die Bundesrepublik hat zu wenig ausgewiesene Naturschutzgebiete und verstößt damit gegen eine EU-Richtlinie. Mit diesem Urteil hat der Europäische Gerichtshof einer Klage der Kommission stattgegeben.

Der Europäische Gerichtshof hat Deutschland wegen Verstößen gegen das EU-Umweltrecht verurteilt. Fünf Bundesländer haben zu wenig Naturschutzgebiete ausgewiesen und damit die EU-Richtlinie Flora, Fauna, Habitat (FFH) nicht erfüllt. Strafen seien mit dem Urteil zunächst aber noch nicht verbunden, meldete die Nachrichtenagentur dpa.
Nach der seit 1992 geltenden FFH-Richtlinie sind die Mitgliedstaaten der EU verpflichtet, den Lebensraum von Pflanzen und Tieren zu schützen und dafür besondere Gebiete auszuweisen. Aus diesen Naturschutzgebieten soll bis zum Jahr 2004 ein zusammenhängendes Netz mit dem Namen «Natura 2000» entstehen. Deutschland habe unvollständige Listen eingereicht, auf denen eine Reihe natürlicher Lebensräume wie Moor, Heide und Weidegebüsch fehle. Außerdem seien die Listen viel zu spät in Brüssel eingegangen, heißt es in dem Urteil.

Gelassenheit im Umweltministerium
Das Bundesministerium reagierte gelassen auf den Richterspruch. Das Urteil spiegele den Stand von Anfang 98 wieder und sei daher unausweichlich gewesen, sagte der Sprecher des Ministeriums, Michael Schroeren. Die Zahl der gemeldeten FFH-Gebiete habe sich seitdem von knapp 200 auf mehr als 3350 erhöht.

Vorwürfe von Umweltschützern
Die Naturschutzverbände NABU und BUND werfen in einer gemeinsamen Stellungnahme Bund und Ländern vor, wegen geplanter Verkehrsprojekte nur zwei Drittel der in Frage kommenden Gebiete auf die Listen gesetzt zu haben. In vielen der Gebiete seien Straßen geplant. Um Auseinandersetzungen bei der Umsetzung der Projekte zu vermeiden, seien die Gebiete erst gar nicht in die Listen aufgenommen worden.
Der Fall wird nun zur weiteren Prüfung an die Kommission zurückgegeben. Sollte diese zu dem Ergebnis kommen, dass Deutschland seinen Verpflichtungen immer noch nicht nachgekommen ist, droht ein weiterer Prozeß vor dem Europäischen Gerichtshof. Dieser könnte dann Zwangsgelder verhängen, nach Schätzungen des NABU bis zu 1,5 Millionen Mark täglich.

Für das Web ediert von Tina Entenmann

Dies ist ein Beitrag aus dem Forum "Tierschutz und Naturschutz". Die Überschrift des Forums ist "Tierschutz und Naturschutz".
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