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Tierschutz und Naturschutz |
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 | |  | Am 16.06.01 meldete die Hannoversche Allgemeine Zeitung, das der Niedersächsische Landwirtschaftsminister Uwe Bartels die Hennenhaltungsverordnung von Bundesministerin Renate Künast strikt ablehne. Herr Bartels verstieg sich in dem Artikel zu der aberwitzigen Behauptung, die Käfighaltung der Hennen sei Tiergerechter als Freilandhaltung und andere bekannte Haltungsformen !
Nachdem dieser negative Pressebericht massive Proteste von Tierschützern und auch heftige innerparteiliche Kritik hervorgerufen hatte lenkt Bartels nun offenbar ein. Lt. Bericht vom 03.07.01 der gleichen Zeitung spricht Bartels sich nun gegen die Käfighaltung aus. Er schränkt allerdings ein, das ihm noch keine wirklich tiergerechte Alternative bekannt sei.
Nun, Herr Bartels, jede Alternative ist allemal besser als Käfighaltung, egal ob auf 450 oder 550 cm² ( zum Vergleich: ein A4-Blatt hat 623,7cm² ! ). Wichtig ist, das Sie die Initiative von Frau Künast für einen deutschen Alleingang rückhaltlos unterstützen, damit nicht 40 Millionen Hennen noch bis 2012 in Käfigen dahinvegetieren müssen ! |  |  | |  |  | Am 28.09. konnte ich an einem 2-stündiges Gespräch mit dem Niedersächsischen Landwirtschaftsminister Uwe Bartels teilnehmen. Thema war u.a. natürlich der Streit um die von Bundesministerin Künast vorgelegte Hennenhaltungsverordnung. Minister Bartels führte dazu folgendes aus: Er sei entschieden gegen die Käfighaltung und suche seit Jahren nach Alternativen. Den Entwurf von Ministerin Künast lehne er ab da dieser Tierschutzaspekte nicht ausreichend berücksichtige und somit nicht weit genug ginge. Niedersachsen werde auf Grund jahrelanger Untersuchungen zu dieser Frage am Montag d. 01.10.01 in der Ausschusssitzung des Bundesrates einen eigenen Entwurf vorlegen. Dieser berücksichtige die Bedürfnisse der Tiere nach artgerechter Haltung besser als der Künast-Entwurf.
Ich persönlich fand die Ausführungen sachlich durchaus schlüssig, das was uns Minister Bartels beschrieben hat hört sich zumindest sehr Tierfreundlich an:
1. Es reiche nicht aus, das die Hennen etwas herumflattern können. Daher seien im niedersächsischen Entwurf nur 18 Hennen je m² Stallgrundfläche zulässig, im Künast-Entwurf seien es 25 (zum Vergleich: in der Schweitzer Volierenhaltung sind 20 Tiere /m² zulässig).
2. Da größere Anlagen zu erhöhtem Infektionsrisiko führten werde die Gesamtzahl der Tiere auf 6.000 pro Anlage begrenzt, im Künast-Entwurf sei keine Höchstgrenze vorgesehen. Wegen des erhöhten Infektionsrisikos in Großvolieren gebe es im Schweden Todesraten bis zu 25 % während die Todesrate bei der bisherigen Käfighaltung bei nur 5 - 7 % läge.
3. Die Hennen sollten innerhalb dieser Anlagen in Gruppen von nur 20 - 40 Tieren gehalten werden. Dadurch werden Aggressionen vermieden so dass das tierquälerische Kürzen der Schnäbel überflüssig würde.
Wie gesagt, es hört sich alles gut an. Aus ökonomischer Sicht sind jedoch Bedenken anzumelden: Wenn Bartels schon die Hennenhaltung nach dem Künast-Entwurf für unwirtschaftlich hält und eine Abwanderung der Produktion, und somit Verlagerung der Tierquälerischen Haltungsbedingungen, ins Ausland befürchtet, wie soll dann so eine tierfreundliche Haltung nach nieders. Entwurf wirtschaftlich sein ? In der Schweiz werde die Volierenhaltung mit DM 4,50 je Tier und Jahr subventioniert was in der EU nicht erlaubt ist, nur dadurch sei die schweizer Volierenhaltung rentabel sagte Bartels. Zur Förderung neuer Anlagen nach nieders. Entwurf solle daher ein Investitionshilfeprogramm aufgelegt werden. Aber wenn dies für das nieders. Modell zulässig sein soll wieso nicht für neue Anlagen nach dem Künast-Entwurf ?
Das Ganze hat mich so jedenfalls noch nicht überzeugt. Man wird sehen was am Montag bei der Ausschusssitzung herauskommt.
|  |  | |  |  | Nach dem Gespräch mit dem Nieders. Landwirtschaftsminister Uwe Bartels am 28.09. hatte ich am 06.10. Gelegenheit, im Verbraucherministerium in Bonn an einem Informationsgespräch teilzunehmen. Danach stellt sich die Sachlage für mich so dar:
Minister Bartels betreibt Etikettenschwindel wenn er behauptet, den Künast-Entwurf aus Tierschutzgründen abzulehnen und selbst einen tiergerechteren Entwurf für eine solche Verordnung im Fachausschuss des Bundesrates vorgelegt zu haben. Was Bartels da vorschlägt ist nichts weiter als die Fortführung der bisherigen tierquälerischen Käfighaltung ! Davon, das die Käfige nach seinem Entwurf nun 50 cm hoch sein und mit Sitzstangen ausgestattet werden sollen sind sie nicht tiergerechter. Selbst die Belegdichte von 18 Tieren /m² = 555 cm² pro Tier entspricht ziemlich genau der EU-Vorschrift für die Käfighaltung. Der einzige Unterschied liegt darin, das die Käfige etwas größer sein und Gruppen von 20 - 50 Tiere beherbergen sollen, Auslauf ist jedoch nicht möglich denn die Käfige sollen wie bisher in Reihen über- und nebeneinander in den Stallgebäuden stehen. Der Hühnerknast in der bekannten Form bliebe prinzipiell also bestehen.
Ob dadurch, wie Bartels behauptet, das tierquälerische Kürzen der Schnäbel überflüssig wird ist lediglich eine Hypothese. Die von Bartels vorgebrachten Einwände gegen den Künast-Entwurf sind jedenfalls leicht zu entkräften: 1. der Grad des Kannibalismus hängt mehr von ausreichendem Platzangebot als von der Form der Ställe bzw. Gehege ab, und da bleibt der Bartels-Entwurf weit hinter Künasts Volierenhaltung mit immerhin 1100 cm² pro Tier zurück. 2. die von Bartels aufgestellte Behauptung, Hennen könnten nur eine Gruppe von max. 40 - 50 Tieren übersehen und sähen eine größere Anzahl von Tieren als grundsätzlich feindlich an, was Kannibalismus hervorrufe, ist so nicht richtig. Auch dies hängt wiederum von dem zur Verfügung stehenden Platz und dessen tiergerechter Beschaffenheit ab. 3. in bestehenden Großanlagen mit Boden- und Freilandhaltung hat man gute Erfahrungen mit dem Halten von 2 - 3 Hähnen innerhalb einer Hennenherde zur Vermeidung solcher Aggressionen gemacht (wie im richtigen Leben halt ;-) ). Diese Erkenntnis hat Bartels in seinen Ausführungen jedoch überhaupt nicht berücksichtigt.
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