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 Tierschutz und Naturschutz
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Am 28.09. habe ich an einem 2-stündigen Gespräch mit dem Niedersächsischen Landwirtschaftsminister Uwe Bartels teilgenommen. Thema war u.a. natürlich die Nieders. Gefahrtierverordnung. Das Thema leitete ich mit der Bemerkung ein das es keine fachlich abgesicherten Gründe für Rasselisten zur Bestimmung gefährlicher Hunde gebe. Das man aber, wenn man sich schon auf gefährliche Rassen berufen wollte, mit den Rassen hätte anfangen müssen die in der Beißstatistik oben stehen anstatt eine willkürliche Auswahl zu treffen.

Die Diskussion an sich will ich mir hier sparen, ihr kennt die Pro- und Kontra- Argumente alle zur Genüge.

Eines hat mich jedoch sehr betroffen gemacht: Minister Bartels hat offen zugegeben was ich bisher nur inoffiziell gehört hatte, das nämlich diese Gefahrtierverordnung nur noch aus formaljuristischen Gründen Bestand habe. Wenn nämlich das Ministerium die von ihm erlassene Verordnung nun ganz oder teilweise zurücknehmen würde währen Schadensersatzforderungen der Betroffenen zu befürchten. Für diese Kosten will natürlich niemand gerade stehen. Wenn aber durch die Gerichtsinstanzen Teile der Verordnung für Nichtig erklärt würden entstünde eine neue Rechtssituation der die Verordnung halt eben angepasst werden müsste. Ich dachte, ich bin in einem schlechten Film.

Dies ist ein Beitrag aus dem Forum "Tierschutz und Naturschutz". Die Überschrift des Forums ist "Tierschutz und Naturschutz".
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