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 Tierschutz und Naturschutz
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Von Sonntag d. 16.06.02 an müssen Hunde in Zügen der Deutschen Bahn generell einen Maulkorb tragen. Das gilt für alle Tiere, die nicht in einer Tragetasche oder Transportbox befördert werden, teilte die Deutsche Bahn in Frankfurt mit. Lediglich Blindenhunde sind vom Tragen eines Maulkorbs in Bahnen ausgenommen.

Die Anleinpflicht in Zügen bleibt weiter bestehen. Dafür entfällt mit der Fahrplanänderung am 16.06. das Verbot, sogen. "Kampfhunde" im Zug mitzunehmen. Die Bahn erklärte dies damit, dass in den Bundesländern unterschiedliche Regelungen für "Kampfhunde" gelten.

Für größere Hunde, die nicht in einer Tragetasche oder Box befördert werden können, müssten wie bisher Fahrscheine zur Hälfte des normalen Preises gekauft werden.

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